Gemeindewappen und -banner

LOGO Comune Merano_HDDie Stadtgemeinde Meran hat ein mit Beschluss der Landesregierung Nr. 8/24748 vom 12. August 1974 (Abteilung Gebietskörperschaften) genehmigtes Wappen und ein mit königlichem Dekret vom 13. Dezember 1928 bewilligtes Banner.

Die Verwendung des Stadtwappens ist grundsätzlich nur der Gemeinde und den ihr unterstellten Betrieben, Anstalten und Einrichtungen erlaubt. Anderen Körperschaften und Vereinigungen steht ein solches Recht nur in Ausnahmefällen zu. Eine Umgehung dieser Vorschrift durch die Verwendung von Zeichen, die dem Wappen ähnlich sind und mit diesem daher verwechselt werden könnten, ist nicht erlaubt.

Ausnahmegenehmigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise bei der Verleihung der Schirmherrschaft der Gemeinde, auf schriftlichen Antrag hin durch den Stadtrat erteilt.

Alle Details lassen sich in der Gemeindeverordnung über die Verwendung des Stadtwappens und die Verleihung der Schirmherrschaft nachlesen.

Siehe auch: Corporate Design der Stadtgemeinde Meran

Siehe auch: Wissenswertes über das Meraner Stadtwappen

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