Das Dokument behandelt die Pflicht zur Allergenkennzeichnung gemäß EU-Verordnung Nr. 1169/2011, die seit Dezember 2014 gilt. Es richtet sich vor allem an Gastronomiebetriebe, die unverpackte Lebensmittel anbieten. Die Kennzeichnung muss für 14 Hauptallergene erfolgen, darunter Gluten, Eier, Milch, Nüsse und Soja. Die Information kann schriftlich oder mündlich erfolgen, muss aber stets leicht zugänglich und nachvollziehbar sein. Es wird betont, dass auch bei mündlicher Auskunft eine schriftliche Dokumentation im Betrieb vorhanden sein muss. Das Dokument enthält eine Übersicht der kennzeichnungspflichtigen Allergene sowie praktische Beispiele zur Umsetzung. Es weist auf die Verantwortung des Betriebsinhabers hin und empfiehlt Schulungen für das Personal. Auch Mischprodukte und Zutatenlisten müssen berücksichtigt werden. Ziel ist es, Allergiker zuverlässig zu schützen und rechtliche Sicherheit für Betriebe zu schaffen. Die Broschüre wurde von einer Fachstelle für Lebensmittelsicherheit erstellt.