Bäume

Entlang der Straßen und in den zahlreichen öffentlichen Parks auf dem Meraner Gemeindegebiet stehen über 10.000 hochstämmige Bäume.

In der Baumbilanz der Stadtgemeinde Meran lassen sich die Maßnahmen in Sachen Baumpflege der letzten Jahre nachvollziehen. Er enthält auch die Anzahl der Fällungen und der Neupflanzungen.

Baumkataster

Die Stadtgärtnerei verwaltet und pflegt die Bäume über einen digitalen Baumkataster, in den alle Bäume eingetragen sind. Jede*r Bürger*in kann die biologischen Daten der Bäume einholen.

Für weitere Informationen steht Niccolò Fornasini, Techniker der Stadtgärtnerei, gerne zur Verfügung.

Links

Baumschlägerung

Alle Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 cm (100 cm vom Erdboden gemessen) stehen in Meran unter Schutz. Dies ist in Artikel 54/ter der Gemeindebauordnung der Stadt festgelegt.

Sollten Sie beabsichtigen, einen Baum mit diesen Ausmaßen auf Ihrem Privatgrund zu fällen, ist ein entsprechendes Formular auszufüllen und (nach Möglichkeit digital) mit Stempelmarke bei der Stadtgemeinde einzureichen. Sie erhalten eine schriftliche Antwort, mit eventuellen Vorschriften zur Neupflanzung eines Ersatzbaumes.

Außerdem sind folgende Punkte zu beachten:

  • Dem Antrag auf Genehmigung zur Baumfällung muss ein Gutachten über den Zustand des Baumes, eventuell zusammen mit den nötigen Zusatzuntersuchungen, beigelegt werden, das von einer im Rahmen ihrer beruflichen Kompetenzen befähigten Fachperson auf der Grundlage der Methode VTA (Visual Tree Assessment) oder einer ähnlichen bewährten Methode ausgestellt wird (Art. 54/octies der Bauordnung in geltender Fassung).
  • Um die Einhaltung der Bestimmungen zur Pflanzung von Ersatzbäumen sicherzustellen, wird in der Fällungsgenehmigung eine Frist vorgesehen, innerhalb der die angeordnete Ersatzpflanzung zu erfolgen hat.
  • Bei einer mangelnden Befolgung der verpflichtenden Auflage zur Ersatzpflanzung innerhalb der vorgegebenen Termine, wird eine Verwaltungsstrafe gemäß der geltenden Bauordnung verhängt. Die Ersatzpflanzung muss, auch im Falle einer Begleichung der Verwaltungsstrafe, durchgeführt werden. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, wird mit einer weiteren Anordnung die Pflanzung des Ersatzbaumes innerhalb einer neuen Frist verfügt. Sollte auch diese neue Anordnung nicht eingehalten werden, wird dafür eine neue Verwaltungsstrafe verhängt u.s.w. (Art. 54/septies, der geltenden Bauordnung).

Bäume in der Stadt sind ein äußerst wichtiger Faktor, das urbane Umfeld möglichst lebenswert zu gestalten. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe, hier Ihren Beitrag zu leisten, damit wir dieses Ziel gemeinsam erreichen.

Falls Sie einen Baum dieser Größe auf Ihrem Privatgrundstück fällen wollen, füllen Sie das entsprechende Formular aus. Dieses muss - am besten per E-Mail - an die Gemeinde Meran geschickt werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag innerhalb 12 Uhr der jeweiligen Fristen ein, die sind im "Sitzungskalender des Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)" HIER zu finden. Sie erhalten dann eine schriftliche Antwort mit möglichen Vorschriften für eine oder mehrere Ersatzpflanzungen.

Für weitere Informationen steht Dènes Szabó, Verwaltungsassistent der Stadtgärtnerei, gerne zur Verfügung.

Neupflanzungen


Die korrekte Auswahl einer Neupflanzung stellt die Basis für das Gedeihen des Baumes dar. Neben der Berücksichtigung von Standortbedingungen, Bodenbeschaffenheit, Lichtverhältnissen und Wärmeansprüchen muss darauf geachtet werden, dass der Baum in ausgewachsenem Zustand genügend Raum vorfindet. Das Verzeichnis im Anhang enthält eine Auswahl verschiedener, für Meran geeigneter Baumarten, unterteilt in verschiedene Wuchsklassen, die eine korrekte Auwahl erleichtern sollen. Bäume in der Stadt sind ein äußerst wichtiger Faktor, das urbane Umfeld möglichst lebenswert zu gestalten. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe, durch Neupflanzungen Ihren Beitrag zu leisten, damit wir dieses Ziel gemeinsam erreichen.

Für weitere Informationen steht Niccolò Fornasini, Techniker der Stadtgärtnerei, gerne zur Verfügung.

Datei herunterladen: PDFBaumarten für Neupflanzungen im Stadtbereich 


Baumschutz auf Baustellen

Bäume dürfen durch Bauarbeiten nicht beschädigt werden. Dies ist in den Artikel 54/ter bis 67 der Gemeindebauordnung der Stadt Meran festgelegt. Im Anhang C der Bauordnung sind die wichtigsten Bestimmungen des Baumschutzes auf Baustellen aufgelistet. Diese Information muss gemäß Artikel 87 der Bauordnung auf allen Baustellen, auf denen Bäume von Eingriffen betroffen sind, für alle sichtbar ausgehängt werden.

Für weitere Informationen steht Niccolò FornasiniTechniker der Stadtgärtnerei, gerne zur Verfügung.

Datei herunterladen: PDFBaumschutz auf Baustellen

Bäume schenken

Bürgerinnen und Bürger können der Stadt Bäume schenken. Dafür zahlen sie beim Schatzamt der Gemeinde 150 € pro Baum ein (Begründung: Bäume schenken). Gemeinsam mit der Stadtgärtnerei wird ein Standort ausgewählt. Die Stadtgärtnerei pflanzt den Baum und pflegt ihn. Der Name des/der Spenders/in wird im öffentlichen Baumkataster der Stadt Meran eingetragen. 


Für weitere Informationen steht Niccolò Fornasini, Techniker der Stadtgärtnerei, gerne zur Verfügung.

Zuständig

Formulare

DEU