Schulausspeisung (Mensa)

Die Stadtgemeinde Meran verköstigt Kinder und Jugendliche von der Kinderkrippe bis hin zur Oberschule und zur Berufsschule.

Veröffentlichungsdatum:

25.12.2023

Lesedauer

5 Minuten

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Beschreibung

Die Stadtgemeinde Meran verköstigt Kinder und Jugendliche von der Kinderkrippe bis hin zur Oberschule und zur Berufsschule. Jährlich werden etwa 350.000 Mahlzeiten ausgegeben, davon rund 200.000 an Schülerinnen und Schüler. Das Essen wird in der Regel in der hauseigenen Küche einer jeden Bildungseinrichtung zubereitet. Falls keine Küche im Haus vorhanden ist, wird das Essen in den kommunalen Zentralküchen oder von externen Partnern zubereitet und zugeliefert.

Die Adressen der Schulausspeisungen für jede Schule finden sich auf einem eigenen Faltblatt der Stadtgemeinde Meran.

Hauptziel der kommunalen Schulausspeisung und Kinderverpflegung ist es, Kindern und Jugendlichen ausgewogene und altersgerechte Ernährung anzubieten. 

Nähere Info dazu finden sich in der Broschüre  Alle zu Tisch! Schulverpflegung in Meran  sowie in der Verordnung für den Schulausspeisungsdienst.

Speisen, die von den Eltern bzw. außerhalb der Schulküchen zubereitet werden, dürfen nicht in der Schulmensa verwendet werden.


Anmeldungen für die Schulausspeisung für das Schuljahr 2026–2027

Die Schulausspeisung ist ein Angebot für alle Kinder und Jugendlichen, die eine Schule oder eine Kinderbetreuungseinrichtung in Meran besuchen.

Eltern, die ihr Kind in den Kinderhort oder in den Kindergarten einschreiben, brauchen sich um nichts Weiteres kümmern: Das Kind ist automatisch auch für das Essen angemeldet.

Für Kinder und Jugendliche, welche die Schule besuchen, kann die Anmeldung zur Schulverpflegung ausschließlich online über das Südtiroler Bürgernetz und mit Zugang über SPID, aktivierte Dienstleistungskarte oder elektronischen Personalausweis erolgen. Anmeldungen für die Schulverpflegung für das Schuljahr 2026/2027 sind vom 15. April bis zum 15. Juni 2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben.

Anmeldungen, die nach diesem Termin eintreffen, können berücksichtigt werden, solange noch Plätze frei sind. Bei verspäteter Anmeldung wird ein Aufpreis berechnet.

Informationen zur Online-Einschreibung


Menüs

Die Gemeinde Meran bietet ein Sommer- und ein Wintermenü. Das Sommermenü wird zwischen April und Oktober angeboten - je nach den klimatischen Bedingungen.

Die Menüs der Stadtgemeinde Meran sind auch online aufrufbar.

Menüs für Kindergärten:

Wintermenü (vom 13.10.2025 - 17.04.2026)

Sommermenü (vom 20.04.2026 - 02.10.2026)

Menüs für Grund- und Mittelschulen:

Wintermenü (vom 13.10.2025 - 17.04.2026)

Sommermenü (vom 20.04.2026 - 02.10.2026)

Datei herunterladen: PDFÜbersicht Allergenkennzeichnung

Der Antrag auf eine Diät aus gesundheitlichen Gründen für SchülerInnen und für das Aufsichtslehrpersonal ist nur online über das Südtiroler Bürgernetz möglich. Ein ärztliches Attest muss beigefügt werden.

Für Kinder, welche den Kindergarten oder das Kinderhort besuchen und aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Diätkost benötigen, müssen Eltern den entsprechenden Antrag auf Diätkost aus gesundheitlichen Gründen ausfüllen und diesen samt ärztlichem Zeugnis in einem verschlossenem Couvert an Sabine Gruber von der Dienststelle für Hilfsdienste im Vorschul-Schulbereich der Gemeinde Meran übermitteln.

Der Antrag auf die Inanspruchnahme einer individuellen Diät aus gesundheitlichen Gründen ist spätestens bis zum 15. Juni eines jeden Jahres anzugeben. Die Bereitstellung der individuellen Diät erfolgt damit ab dem ersten Schul- bzw. Kindergartentag des folgenden Schuljahres. Bei Antragstellung nach Beginn des Schul- oder Kindergartenjahres, erfolgt die Bereitstellung spätestens nach Einreichung des vom Sanitätsbetriebes ausgestellten individuellen Diätplans (in der Regel circa zehn Schultage).

Siehe auch: Datei herunterladen: PDFBestimmungen für die Beantragung von individuellen Speiseangeboten


Nutzung und Gebühren

Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Schulausspeisung durch die Bezahlung einer Tagesgebühr, die ungefähr 30% der Gesamtkosten abdeckt. Die restlichen 70% tragen die Stadtgemeinde und das Land Südtirol.

In der Autonomen Provinz Bozen wird der FWL-Index (Faktor wirtschaftliche Lage) der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) berücksichtigt, um Vergünstigungen beim Zugang zu Leistungen in den Bereichen Soziales, Sanität und Schule zu erhalten. 

Tarife für das Schulessen im laufenden Jahr


Antrag auf Tarifermäßigung

Die in der Gemeinde Meran ansässigen Bürger*innen können jederzeit während des Schuljahres eine Ermäßigung der Tarife für das Schulessen beantragen, indem sie über das Portal myCivis mittels der für die Anmeldung verwendeten Anmeldedaten den FWL-Index (Faktor der wirtschaftlichen Lage EEVE) unter oder gleich 1,75 eingeben.


Zahlungsmodalitäten

Das Zahlungsportal PagoPA kann über die App Meets food oder über das Landesportal myCivis aufgerufen werden: Anleitungen


Rückerstattung des Restguthabens

Ein eventuelles Restguthaben können Sie sich am Ende des Schul- oder Kindergartenjahres zurückerstatten lassen. Schicken Sie bitte das ausgefüllte Formular an erziehungsdienste@gemeinde.meran.bz.it zu oder füllen Sie den Online-Antrag aus.

Außerdem können Sie über das myCivis-Portal die Rückerstattung beantragen.


Kontakt

Das Verwaltungsbüro ist Ansprechpartner für die Eltern bei allen Fragen oder Problemen.

Adresse: Rathaus, Laubengasse 192, Zimmer 129 (1. Stock)

Telefon: +39 0473 250248 oder+39  0473 250 477

E-Mail: erziehungsdienste@gemeinde.meran.bz.it

PEC: schulenmeran.scuolemerano@legalmail.it

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.04.2026, 15:02 Uhr