Bestimmungen für die Beantragung und Bereitstellung von individuellen Speisenangeboten

Das Dokument gibt Aufschluss über die Bestimmungen für die Beantragung und Bereitstellung von individuellen Speisenangeboten.

Veröffentlichungsdatum

12.06.2025

Beschreibung

Das Dokument beschreibt die Modalitäten zur Beantragung personalisierter Diäten im Rahmen der Schulverpflegung während des Schuljahres und der Sommerbetreuung. Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest von bestimmten Fachärzten im Original vorgelegt werden. Auch bei Verdacht auf eine Krankheit ist ein vorläufiges Attest erforderlich. Änderungen im Gesundheitszustand erfordern eine neue Antragstellung mit aktualisiertem Attest. Für andere Gründe (z. B. Verzicht auf bestimmte Lebensmittel) sind nur klar definierte Menüvarianten zulässig. Der Antrag muss jährlich erneuert und vollständig bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

12.06.2025

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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 14:24 Uhr