Invalidenausweis

Personen mit Behinderung oder mit Gehproblemen, die in Meran ansässig sind, können die Ausstellung des europäischen Parkausweises beantragen, der es ihnen erlaubt, auf den für Behinderte reservierten Parkplätzen (denen mit gelber Markierung) zu parken und bei Bedarf in verkehrsberuhigten Zonen zu fahren.

Dienst aktiv

Für wen

Personen mit Behinderung oder mit Gehproblemen, die in Meran ansässig sind, können die Ausstellung des europäischen Parkausweises beantragen, der es ihnen erlaubt, auf den für Behinderte reservierten Parkplätzen (denen mit gelber Markierung) zu parken und bei Bedarf in verkehrsberuhigten Zonen zu fahren.

Beschreibung

Invaliden, die gehbehindert und in Meran ansässig sind, können einen Invalidenausweis bei der Ortspolizei beantragen. Mit diesem darf man auf gelb markierten Invalidenparkplätzen parken, und im Bedarfsfall (Arztbesuch, Apotheke, Wohnung, Büro...) auch Straßen in verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) befahren. Sollten alle Invalidenparkplätze belegt sein, dürfen auch blaue Parkplätze kostenlos benutzt werden.

So geht's

keine Angabe

Was ist notwendig

Um den Parkausweis zu erhalten, muss der Antrag per E-Mail oder direkt am Schalter des Genehmigungsamtes eingereicht werden. Dabei ist ein ärztliches Zeugnis des örtlichen Sanitätsbetriebs beizulegen, aus dem hervorgeht, dass das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen festgestellt wurde. 

Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.


Die betroffene Person muss den Parkausweis persönlich abholen. Ist dies nicht möglich, können Antragstellung und Abholung mittels Vollmacht durch eine andere Person erfolgen. In beiden Fällen ist ein Passfoto (ca. 3,5 x 4,5 cm) in Papierform sowie ein Ausweisdokument der betroffenen Person mitzubringen.

Der Schalterbeamte ist vor Ort beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars behilflich. 

Was Sie erhalten

Sie erhalten einen Parkausweis, welcher dem von der europäischen Union vorgesehenen Modell entspricht, der eine 5-jährige oder, in Falle von Krankheit oder Unfall, eine andere zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer hat und erneuert werden kann.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Parkausweis für Menschen mit Behinderung ausgestellt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt.

Kosten

Für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung mit 5-jähriger Gültigkeit:

kostenlos


Für den Parkausweis für Menschen mit Behinderung, die zeitlich begrenzt ist wegen Krankheit oder Unfall:

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit).

Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

keine Angabe

Einschränkungen

keine Angabe

Sonderfälle

keine Angabe

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

keine Angabe

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.09.2026, 08:03 Uhr