Um den Parkausweis zu erhalten, muss der Antrag per E-Mail oder direkt am Schalter des Genehmigungsamtes eingereicht werden. Dabei ist ein ärztliches Zeugnis des örtlichen Sanitätsbetriebs beizulegen, aus dem hervorgeht, dass das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen festgestellt wurde.
Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.
Die betroffene Person muss den Parkausweis persönlich abholen. Ist dies nicht möglich, können Antragstellung und Abholung mittels Vollmacht durch eine andere Person erfolgen. In beiden Fällen ist ein Passfoto (ca. 3,5 x 4,5 cm) in Papierform sowie ein Ausweisdokument der betroffenen Person mitzubringen.
Der Schalterbeamte ist vor Ort beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars behilflich.