Die Änderung der Durchführungsbestimmungen des Bauleitplans der Stadt Meran definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung von Kubatur zwischen Baulosen möglich ist. Ziel ist es, die städtebaulichen Vorgaben nicht wesentlich zu verändern und nur kleinere Anpassungen wie die Umwandlung von Nebenräumen oder kleine Erweiterungen zu ermöglichen. Die Übertragung darf maximal 5 % der urbanistischen Kubatur des empfangenden Bauloses betragen, jedoch höchstens 100 m³. Beide Baulose müssen derselben homogenen Zone angehören. Bereits bestehende Sonderregelungen und Kubaturüberschüsse werden bei der Berechnung berücksichtigt. Die Änderung betrifft ausschließlich diesen Aspekt und erfordert keine weiteren umwelt- oder planungsrechtlichen Berichte.