Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP)

Der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) dient als Schnittstelle zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand.

Das Gesetz (D.P.R. 160/2010) beschreibt ihn sinngemäß wie folgt: Der Einheitsschalter ist für die Antragsteller die einzige Anlaufstelle für alle Verwaltungsangelegenheiten, die ihre Gewerbetätigkeit betreffen. Diese Anlaufstelle gibt eine einzige und direkte Antwort, stellvertretend für alle anderen öffentlichen Verwaltungen, die in das Verfahren involviertet sind.

Was bietet der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP)?

Unternehmer, Freiberufler und Handwerker können über den SUAP–Dienst online Unterlagen ausfüllen und versenden, um ein Gesuch, eine Mitteilung oder eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns einzureichen. Der Online-Dienst führt den Antragsteller schrittweise durch das Verfahren, das für den Beginn seiner gewerblichen Tätigkeit notwendig ist.

Nach Ausfüllen der notwendigen Felder erstellt das Programm ein elektronisches Dokument mit den eingegebenen Daten im PDF-Format, das digital unterschrieben werden muss (Taste „unterschreiben” anklicken). Der Vordruck wird danach beim Anklicken der Taste „senden“ automatisch an den Einheitsschalter der eingangs auszuwählenden Gemeinde verschickt. Die eingereichten Dokumente über den Einheitsschalter haben gesetzliche Gültigkeit.

Der Einheitsschalter stellt eine Empfangsbestätigung aus und schickt diese an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), die der Benutzer im Antragsformular angibt. Diese Bestätigung ist für den Beginn des Fristenablaufs gemäß Art. 5, Abs. 4 und 6 des D.P.R. Nr. 160/2010 gültig.

Wer kann den Antrag einreichen?

Der Antrag kann beim Einheitsschalter SUAP von folgenden Personen eingereicht werden:

  • Unternehmerinnen und Unternehmer
  • Bevollmächtigte Person/Branchenverband (Vermittler) z.B. Wirtschaftsberater, Rechtsanwälte, Branchenverbände, Patronate…)

Auf der SUAP-Plattform derzeit verfügbare Online-Verfahren

  • Bauakte
  • Einzelhandel
  • Sonderverkaufsart
  • Wanderhandel und Handel auf öffentlichen Flächen
    für die Gemeinde Meran dazu siehe auch: Stadtpolizeiordnung und Leitlinien für die Stadtmöblierung
  • Urlaub auf dem Bauernhof
  • Friseure, Schönheitspfleger, Kosmetiker, Naildesigner
  • Herstellung, Verarbeitung und öffentlicher Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten durch landwirtschaftliche Produzenten
  • Private Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen
  • Gastgewerbe (Schank- und Speisebetriebe, z.B. Bar, Restaurant, Pizzeria usw.)
  • Meldungen von Tragwerken für das gesamte Landesgebiet
  • Lotterien, Wettannahmestellen, Spielsäle (Überprüfung der sensiblen Orte laut L.G. vom 13. Mai 1992, Nr. 13)

Zugang und weitere Informationen

Der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten ist im Südtiroler Bürgernetz erreichbar. Dort finden sich alle weiteren Informationen zu den einzelnen Verfahren, Anleitungen und Gesetzesverweise.

 

Zuständig

DEU