Das Gesetz legt umfassende Regelungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption und illegalem Verhalten in öffentlichen Verwaltungen fest. Es definiert die Rolle der nationalen Antikorruptionsbehörde und verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur Erstellung von Präventionsplänen, zur Veröffentlichung relevanter Informationen und zur Einhaltung von Transparenzstandards. Zudem werden Verhaltenskodizes für Bedienstete und Führungskräfte eingeführt sowie Sanktionen bei Verstößen geregelt. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zur Unvereinbarkeit öffentlicher Ämter mit bestimmten privaten Tätigkeiten und zur Nichtwählbarkeit bei strafrechtlicher Verurteilung. Die Umsetzung erfolgt ohne zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand.