Katzensteinstraße teilweise wieder frei befahrbar

Mit sofortiger Wirkung ist der Abschnitt der Katzensteinstraße zwischen dem Kreisverkehr an der Landesstraße 8 und der Hausnummer 22 wieder befahrbar. Die Wiedereröffnung wurde nach den technischen Überprüfungen angeordnet, die im Anschluss an den Erdrutsch vom 28. Juni durchgeführt wurden. Alle anderen Sperrungen und Auflagen, die in den vorherigen Maßnahmen vorgesehen waren, bleiben weiterhin in Kraft.

Veröffentlichungsdatum:

07.08.2026

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Mit sofortiger Wirkung ist der Abschnitt der Katzensteinstraße zwischen dem Kreisverkehr an der Landesstraße 8 und der Hausnummer 22 wieder befahrbar. Die Wiedereröffnung wurde nach den technischen Überprüfungen angeordnet, die im Anschluss an den Erdrutsch vom 28. Juni durchgeführt wurden. Alle anderen Sperrungen und Auflagen, die in den vorherigen Maßnahmen vorgesehen waren, bleiben weiterhin in Kraft.

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2026, 08:09 Uhr

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