Morgen (Donnerstag, 1. Mai 2025) treten für die Verfahren der Dienststelle für Privatbauten der Stadtgemeinde Meran neue Sekretariatsgebühren und Tarife für Fotokopien in Kraft. Die Übersicht ist unter Digitale Bauakte - Bauamt 4.0 abrufbar.
Die abgeänderten Beträge bzw. die eingeführten Ergänzungen bestehen grundsätzlich in:
- der Anwendung der zweijährlichen Anpassung von 75 % der Änderung des Verbraucherpreisindexes für Arbeitnehmerfamilien und Angestellte jener Akte (ZeMeT + BBM) der unter Punkt 2) angeführten Sekretariatsgebühren;
- der Einführung der neuen Ermächtigung für Werbeanlagen (Art. 23, Abs. 4 und 5, Gv.D. Nr. 285/1992);
- der Neufestlegung der Sekretariatsgebühren für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen mit telematischer Übermittlung gescannter Dokumente.