Die Stadtgemeinde Meran verfügt in den Straßenabschnitten in der Langgasse, in der Schießstandstraße und der Enrico-F.-Straße über insgesamt 100 Schrebergärten.
Diese werden folgenden Personengruppen zur Verfügung gestellt:
• Senior*innen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben
• Familien mit Kindern unter 14 Jahren
• Bürger*innen mit Migrationshintergrund
Voraussetzung für die Zuweisung ist, dass die Antragsteller*innen in Meran wohnhaft sind, keinen eigenen Garten oder landwirtschaftliches Grün besitzen und den zugewiesenen Schrebergarten selbst bewirtschaften.
Für die Vergabe werden drei unterschiedliche Rangordnungen erstellt. Auch Personen, denen bereits in der Vergangenheit ein Schrebergarten zugeteilt wurde, sind aufgefordert, ein entsprechendes Gesuch einzureichen, um eine erneute Zuweisung zu beantragen.
Anträge auf Zuteilung können ab 01. März bis 31. August beim Amt für Sozialwesen eingereicht werden.
Mit der Zuweisung ist die Zahlung eines Jahresbeitrags in Höhe von 50 EUR verbunden, welcher die Kosten für Wasserverbrauch sowie weitere anfallende Ausgaben abdeckt.
Alle Details zur Zuweisung lassen sich im Reglement für die Zuweisung von Schrebergärten nachlesen.