Das Dokument definiert die Blue Park-Zonen als gebührenpflichtige Parkflächen mit entsprechender Beschilderung und blauer Markierung. Es unterscheidet zwei Zonen (A und B) mit unterschiedlichen Geltungszeiten: Zone A ist täglich, Zone B von Montag bis Samstag gebührenpflichtig. Die Verordnung legt fest, wer ein Abonnement beantragen darf – darunter Anwohner ohne privaten Stellplatz, soziale Einrichtungen und Personen mit Behinderung. Es werden Bedingungen für die Antragstellung, erforderliche Unterlagen, Gültigkeit und Sichtbarkeit des Abonnements geregelt. Zudem enthält das Dokument Übergangsbestimmungen und eine Liste aller Straßen, die den Zonen A und B zugeordnet sind.