Die Meraner Stadtregierung hat entschieden, die monatlichen Gebühren für den Besuch der städtischen Kindergärten unverändert beizubehalten und die derzeit geltenden Tarife vollständig zu bestätigen. Die Entscheidung betrifft alle Arten von Betreuungszeiten und behält die für ansässige Familien vorgesehenen Ermäßigungen bei. Stadträtin Antonella Costanzo unterstreicht das Engagement der Verwaltung, Familien in einer Zeit steigender Lebenshaltungskosten konkret zu unterstützen.
Von links: Stadträtin Antonella Costanzo, Bürgermeisterin Katharina Zeller und Schulamt-Direktorin Claudia Tomio.Die Meraner Stadtregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung die Entscheidung getroffem, die monatlichen Gebühren für den Besuch der städtischen Kindergärten für das kommende Schuljahr zu bestätigen, wobei die derzeit geltenden Beträge beibehalten und das System der Gebührenermäßigungen zugunsten von Familien unverändert beibehalten werden.
Die Entscheidung der Stadtverwaltung, die im Rahmen eines entsprechenden Beschlusses bei der nächsten Stadtratssitzung am Dienstag, dem 8. September, formell verabschiedet wird, steht im Einklang mit der von der Verwaltung verfolgten Linie, einen möglichst breiten Zugang zu grundlegenden Bildungsangeboten zu gewährleisten und Familien in einer Zeit, die nach wie vor von den Auswirkungen der hohen Lebenshaltungskosten geprägt ist, konkrete Unterstützung zu bieten.
„Die Entscheidung, die Gebühren für die Kindergärten unverändert zu lassen, ist eine klare politische Entscheidung zugunsten der Meraner Familien“, erklärte die Stadträtin Antonella Costanzo. „Wir sind uns der wirtschaftlichen Schwierigkeiten bewusst, mit denen viele Menschen aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben. Aus diesem Grund hielten wir es für unerlässlich, die Familienhaushalte nicht zusätzlich zu belasten und weiterhin qualitativ hochwertige Bildungsangebote zu tragbaren Kosten zu gewährleisten. Die Unterstützung von Familien sowie von Mädchen und Jungen bleibt eine der Prioritäten unserer Verwaltung. Wir wollen ihnen weiterhin gleiche Chancen beim Zugang zu Bildung und Sozialisierung garantieren, und zwar bereits ab den ersten Lebensjahren.“
Normalstundenplan
a) bei einem FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage EEVE) über 1,75: 78 Euro; in diesem Fall betragen die Gebühren für das zweite Kind, das den Kindergarten besucht, 63 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 56 Euro;
b) bei einem FWL von 1,25 bis 1,75: 56 Euro. Diese Monatsgebühren gelten auch für die Einrichtungen, in denen Kinder aufgrund gerichtlicher Verfügungen betreut werden;
c) bei einem FWL unter 1,25: 25 Euro;
Verlängerter Stundenplan
a) bei einem FWL über 1,75: 95 Euro; in diesem Fall betragen die Gebühren für das zweite Kind, das den Kindergarten besucht, 75 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 65 Euro;
b) bei einem FWL von 1,25 bis 1,75: 65 Euro. Diese Monatsgebühren gelten auch für die Einrichtungen, in denen Kinder aufgrund gerichtlicher Verfügungen betreut werden;
c) bei einem FWL unter 1,25: 30 Euro;
Gebührenermäßigungen
Für Kinder, die ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde Meran haben, gibt es Gebührenermäßigungen. Für Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Meran haben, ist hingegen keine Gebührenermäßigung vorgesehen. Dies sind die entsprechenden vom Stadtrat bestätigten Gebühren:
Normalstundenplan: 78 Euro
Verlängerter Stundenplan: 102 Euro