Schrebergärten: Anträge sind bis zum 30. Juni einzureichen

Seit diesem Jahr verfügt die Gemeinde Meran über 140 Schrebergärten und acht Hochbeete. Anträge auf Zuteilung oder Verlängerung (für diejenigen, die einen Schrebergarten bereits in der Vergangenheit bewirtschaftet haben) müssen bis zum 30. Juni 2026 beim Sozialamt der Gemeinde Meran eingereicht werden.

Veröffentlichungsdatum:

08.04.2026

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2 Minuten

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Seit diesem Jahr verfügt die Gemeinde Meran über 140 Schrebergärten und acht Hochbeete. Anträge auf Zuteilung oder Verlängerung (für diejenigen, die einen Schrebergarten bereits in der Vergangenheit bewirtschaftet haben) müssen bis zum 30. Juni 2026 beim Sozialamt der Gemeinde Meran eingereicht werden.

FrötscherSozialstadtrat Stefan Frötscher„Bis vor kurzem verfügte die Gemeinde Meran über 118 Gemeinschaftsgärten: 67 in der Langen Gasse, 30 in der Fermistraße, 8 in der Villa Maia in der Gampenstraße und 3 in der Schießstandsstraße. Dazu sind kürzlich 22 weitere gekommen, die in der Villa Litauen in der Grabmayrstraße (hinter dem Zarenbrunn-Komplex) angelegt wurden, wo auch 8 Hochbeete zur Verfügung stehen“, erklärt Sozialstadtrat Stefan Frötscher. 

"Auf der Grundlage der vom Gemeinderat im Januar 2023 verabschiedeten Verordnung zur Vergabe von Schrebergärten müssen alle Personen, die daran interessiert sind, eines der 135 von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstücke zu bewirtschaften – unabhängig davon, ob sie bereits einen Garten zugeteilt bekommen haben oder neue „Gärtner*innen“ sind – einen entsprechenden Antrag für den Vierjahreszeitraum 2027–2030 stellen. Die Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2026 beim Sozialamt der Gemeinde Meran einzureichen", so Frötscher.

Die Schrebergärten können vergeben oder verlängert werden:

- an Senior*innen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben;

- an Familien mit Kindern unter 14 Jahren;

- an Bürger*innen mit Migrationshintergrund;

immer unter der Voraussetzung, dass die Antragsteller*innen in Meran wohnhaft und nicht im Besitz eines Gartens oder landwirtschaftlichen Grüns sind. Auch muss der zugewiesene Schrebergärten von dem/der Antragsteller*in selbst bewirtschaftet werden.

Für die Zuteilung werden drei verschiedene Ranglisten erstellt, und es ist erforderlich, dass auch Bürger*innen, denen in der Vergangenheit bereits ein städtischer Schrebergarten zugeteilt wurde, einen entsprechenden Antrag stellen.

Das Antragsformular ist im Sozialamt im 1. Stock des Rathauses erhältlich und kann auch HIER heruntergeladen werden.

Jahresbeitrag 2026

Für den zugeteilten Schrebergarten ist für das Jahr 2026 die Zahlung eines Beitrags in Höhe von 60 Euro vorgesehen (Wasserverbrauch und Nebenkosten). Die Zahlung kann bei der Volksbank Südtirol oder per Banküberweisung auf das Konto der Gemeinde Meran (IBAN: IT47O058 5658 5900 4057 1477 820) unter Angabe des Verwendungszwecks „Jahresbeitrag Schrebergarten + Vor- und Nachname“ erfolgen.

Weitere Informationen: Tanja Gruber, Zimmer 133, 1. Stock des Rathauses, Telefon +39 0473 250410, E-Mail: tanja.gruber@comune.merano.bz.it.

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Zuletzt aktualisiert: 08.04.2026, 11:41 Uhr

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