Die Wahlen für die Neubildung des Stadtviertelkomitees Meran Zentrum finden am Samstag, 17. Januar 2026 statt. Insgesamt fünfzehn Kandidat*innen stellen sich zur Wahl.
Das Viertel Meran Zentrum (siehe Lageplan) - nicht zu verwechseln mit dem Viertelkomitee Historischer Ortskern oder dem Viertelkomitee Steinach - hat seit rund 20 Jahren kein Komitee und keinen Viertelrat mehr.
Einige Mitbürger haben ein Promotorenkomitee gegründet. Dieses hat in den vergangenen Monaten daran gearbeitet - mit Unterstützung des Amtes für die Beziehungen zu den Stadtvierteln - die Meraner*innen zu informieren und sie in das Projekt der Wiedereinsetzung eines Komitees durch die Wahl eines Viertelrates einzubeziehen.
Die Wahlen zum Stadtviertelkomitee finden am Samstag, 17. Jänner 2026 von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr im Bürger*innensaal in der Huberstraße 8 statt.
Folgende Personen - hier in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt - haben ihre Kandidatur eingereicht:
Accetturo Francesco, Calligione Beatrice, Ciaglia Simone, De Pero Luca, Federica Gazzani, Tim Gerstgrasser, Lantieri de Paratico Corrado, Lamberti Marco, Marchesi Claudio, Mazzotta Antonio Palmiro, Nero Ilenia, Rausa Massimiliano, Saric Petromila, Scutellà Jacqueline, Wenter Armin Peter.
Wahlberechtigte
Das Wahlrecht ist vorbehalten für:
- Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Stadtteil, die das 16. Lebensjahr vollendet haben;
- Inhaber*innen von Produktions-, Wirtschafts- und Handelsbetrieben im Stadtteil;
- Gesetzliche Vertreter*innen von Kultur-, Freizeit-, Sport- und Freiwilligenvereinen, die bei der Steuerbehörde registriert sind und ihren Sitz im Stadtteil haben;
- Gesetzlichen Vertretern von Lebensgemeinschaften im Sinne von Art. 5 des Präsidialdekrets Nr. 223 vom 30. Mai 1989, die im Stadtteil ansässig sind.
Unterlagen
Um an den Wahlen teilzunehmen, müssen die Bürger*innen sich mit folgenden Unterlagen im Wahllokal einfinden:
- (für natürliche Personen) gültiger Personalausweis;
- (für Inhaber von Unternehmen, gesetzliche Vertreter*innen von Vereinen oder Lebensgemeinschaften): gültiger Personalausweis zusammen mit Unterlagen, die die erforderlichen Voraussetzungen belegen (Bescheinigung der Handelskammer oder andere geeignete Unterlagen).
Abstimmungsmodalitäten und Stimmrechtsübertragung
Jede stimmberechtigte Person erhält einen Stimmzettel, auf dem sie bis zu vier Präferenzen aus der Liste der Kandidaten und Kandidatinnen angeben kann. Die Stimmabgabe kann auch durch Vollmacht an einen anderen Wähler oder eine andere Wählerin erfolgen. Jede Person kann höchstens zwei Vollmachten erteilen. Diese sind im Wahllokal abzugeben und müssen zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachggeberin und, im Falle von Inhaber*innen von Gewerbebetrieben, gesetzlichen Vertreter*innen von Vereinen oder Lebensgemeinschaften, auch mit Unterlagen zum Nachweis dieser Voraussetzungen eingereicht werden.
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