Sozialbonus (Strom-, Gas- und Mülltarife)

Strom- und Gasbonus

Seit Januar 2021 wird der Sozialbonus für Strom-  und Gasrechnungen automatisch an Familien in wirtschaftlich prekären Verhältnissen ausbezahlt, ohne dass hierfür ein eigenes Ansuchen einzureichen ist.

Es reicht aus, die „Dichiarazione Sostitutiva Unica“ (DSU) auszufüllen, um in den Genuss der verschiedenen Sozialleistungen zu kommen. Durch die Ersatzerklärung wird der ISEE ermittelt, welcher pro Familie nicht über 12.000 Euro liegen darf. Für die Inanspruchnahme des Strom-Bonus wegen körperlicher Einschränkung (für Familien, in denen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen) ist hingegen weiterhin die schriftliche Anfrage an die Gemeinden oder ein CAF einzureichen.

Wie kommt man in den Genuss des Bonus?

Während es bis zum Jahr 2020 notwendig war, sich an ein Steuerbeistandszentrum (CAF) zu wenden, reicht es - wie oben erwähnt - mittlerweile aus, jedes Jahr die DSU einzureichen. Entspricht der Haushalt den Vorgaben, leitet die INPS/NISF die notwendigen Informationen automatisch an das Integrierte Informationssystem (SII) weiter. Dieses überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und übermittelt die Daten der Begünstigten an die Energiebetreiber, die den Steuerbonus dann automatisch mit den Strom- und Gasrechnungen verrechnen. Die Berechtigten werden über das Ergebnis des Verfahrens und die Anerkennung der Boni durch eine eigene Mitteilung informiert.

Wer erfüllt die Voraussetzungen für die Sozialboni?

  • Familien mit einem ISEE-Indikator bis zu 12.000 Euro, bzw.
  • Familien mit einem ISEE-Indikator bis zu 20.000 wenn mindestens 4 unterhaltsberechtigte Kindern in der Familie sind;
  • Inhaber eines „Reddito di cittadinanza“ oder „Pensione di cittadinanza“;
  • Ein Familienangehöriger muss zudem Inhaber eines aktiven Strom- oder Gasanschlussvertrags sein oder Zugang zu einem zentralen Anschluss für den Hausgebrauch haben.

Wird dieser Anschluss gekündigt, wird der verbleibende Bonusbetrag durch eine Einmalzahlung entrichtet. In der Folge kann von keinem Haushaltsmitglied ein neuer Bonus für das verrechnete Jahr angefordert werden. Wird hingegen der Betreiber gewechselt, wird der Bonus weiterhin verrechnet.

Weitere Informationen

- Strombonus: https://www.arera.it/it/consumatori/ele/bonusele_ec.htm 

- Gasbonus: https://www.arera.it/it/bonus_gas.htm 

- Anweisungen zum Ausfüllen der DSU für den ISEE-Antrag: https://www.inps.it/nuovoportaleinps/default.aspx?itemdir=50088

Müllbonus

Die Begünstigungen bezüglich der Müllabfuhrkosten werden von der Gemeinde Meran gesichert. 

Anrecht auf diese Ermäßigung haben alle Personen, welche über eine ISEE-Erklärung mit einem Gesamteinkommen bis zum Betrag von 8.265 Euro verfügen. Diesbezügliche Gesuche müssen beim Meraner Bürgeramt (Zimmer A1 im Parterre des Rathauses, Tel. +39 0473 250133 - Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 13 Uhr und von 14 bis 17:30 Uhr) eingereicht werden.

 

Siehe auch: Brennholz: Zuweisung an Bedürftige

Zuständig

DEU