Das Vademecum gibt einen Überblick über die erforderlichen Anhänge, die im Zuge der Online-Einschreibung in den Kinderhort einzureichen sind. Abhängig von der jeweiligen beruflichen oder familiären Situation der Eltern werden unterschiedliche Nachweise verlangt. Dazu gehören etwa der Arbeitsvertrag für abhängig Beschäftigte, ein Handelskammerauszug für Selbständige oder eine Arbeitgeberbestätigung im Fall eines Wartestands. Studierende müssen eine Schul‑ oder Studienbescheinigung vorlegen, während Arbeitslose eine aktuelle Bestätigung über die Eintragung in die Arbeitslosenlisten benötigen. Für besondere familiäre Situationen, wie die Teilnahme an Ausbildungskursen, die Berechnung des FWL-Wertes oder gesundheitliche beziehungsweise soziale Notlagen, sind zusätzliche spezifische Bescheinigungen erforderlich. Das Dokument führt klar und übersichtlich auf, wann welcher Nachweis hochzuladen ist und unterstützt Familien so beim korrekten Ausfüllen des digitalen Antrags.