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Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Steuern
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Die Stadtgemeinde Meran hat die Verwaltung der Abgabe für die Besetzung öffentlichen Grundes (ehemals ABÖG) ausgelagert. Diese Dienstleistung wurde - ab 1. Januar 2025 - der I.C.A. srl anvertraut.
Abgabe zur Besetzung öffentlichen Grundes Für jede Besetzung öffentlichen Grundes auf Straßen, Plätzen...
Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (IRPEF) können Bürgerinnen und Bürger seit 2005 fünf Promille...
Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz Nr. 3 vom 23.04.2014 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)...
Die Stadtgemeinde Meran hat die Verwaltung der Abgabe für die Besetzung öffentlichen Grundes (ehemals...
Die Abgabe für die Besetzung öffentlichen Grundes (ABÖG oder COSAP) wird durch eine entsprechende Verordnung im Detail geregelt.
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Der Abteilung Finanzen und Vermögen obliegen die Leitung, Koordination und Kontrolle der ihr unterstellten...
Das Amt für Buchhaltung und Steuern ist für die finanzielle Abwicklung und Kontrolle der Gemeindeverwaltung...
Die Südtiroler Einzugdienste A.G. führt Tätigkeiten zur Einhebung von öffentlichen Steuern und Abgaben und der technologischen Vermittlung durch.
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Das Dokument enthält die Bankverbindung und Zahlungsanweisungen für GIS-Zahlungen 2025 durch Steuerpflichtige im Ausland.
Das Dokument listet die Katasterkategorien für Gebäude gemäß dem italienischen Gebäudekataster auf.
Das Dokument ist eine Vorlage für die unentgeltliche Nutzungsleihe einer Wohnung zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine und enthält die erforderlichen Erklärungen für die steuerliche Anerkennung.
Das Dokument behandelt die Erweiterung der Zone für öffentliche Einrichtungen in der Romstraße in Meran zur Schaffung eines Hubschauberlandeplatzes und beschreibt die städtebaulichen, rechtlichen und umweltbezogenen Aspekte.
Diese Dringlichkeitsmaßnahme regelt für das Jahr 2023 verschiedene Steuer- und Gebührenbefreiungen in Südtirol zugunsten von Personen aus der Ukraine, die aufgrund der internationalen Krise aufgenommen werden.
Dieses Landesgesetz regelt für das Jahr 2021 Erleichterungen bei der Gemeindeimmobiliensteuer (IMI/GIS) in Südtirol, insbesondere zur Unterstützung der Tourismuswirtschaft im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
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