Die Verordnung beschreibt die Ziele und die Organisation des kommunalen Schulverpflegungsdienstes für Kinderkrippen, Kindergärten sowie Grund-, Mittel- und Oberschulen. Die Anmeldung erfolgt online bis zum 15. Juni vor Schulbeginn, verspätete Anträge sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Menüpläne werden in Zusammenarbeit mit Diätfachkräften erstellt, individuelle Diäten können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen beantragt werden. Das Verhalten in der Mensa unterliegt klaren Regeln, bei Verstößen drohen Disziplinarmaßnahmen. Die Bezahlung erfolgt über ein Prepaid-System, Rückerstattungen sind bei Schulabschluss möglich. Eine Kommission überwacht jährlich die Qualität des Dienstes, Beschwerden werden über die Dienstcharta geregelt. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß geltender Datenschutzbestimmungen.