Das Dokument regelt die Vergabe von Zuschüssen für laufende und außerordentliche Tätigkeiten, Investitionen, Zusatzbeihilfen, Publikationen und Sachleistungen an nicht gewinnorientierte Organisationen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Es definiert die Voraussetzungen für die Antragstellung, die erforderlichen Unterlagen und Fristen sowie die Kriterien für die Auswahl und Ablehnung von Anträgen. Die Zuschüsse dürfen in der Regel maximal 75 % der geplanten Ausgaben abdecken, in Ausnahmefällen bis zu 90 %. Das Reglement enthält einen Ethikkodex, Vorgaben zur Transparenz und Kontrolle, sowie Bestimmungen zu unzulässigen Ausgaben und Sanktionen bei Missbrauch. Es gilt auch für Stadtviertelkomitees und die Kurverwaltung, jedoch nicht für Spenden und Solidaritätsprojekte mit Entwicklungsländern.