Die Zuständigkeiten umfassen die Genehmigung und Überwachung von gastgewerblichen Betrieben, einschließlich Schank- und Speisetätigkeiten sowie Beherbergungsbetrieben. Dazu gehört auch die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen. Im Bereich Handel werden sowohl der stationäre Einzelhandel als auch besondere Verkaufsformen berücksichtigt. Weitere Aufgaben betreffen die Regulierung von Taxidiensten, Mietwagen mit und ohne Fahrer sowie handwerkliche Tätigkeiten wie Kaminkehrerarbeiten. Sicherheitsrelevante Bereiche wie Sprengmeister und Schießleiter fallen ebenso in den Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus werden Lizenzen für öffentliche Betriebe, Veranstaltungsstätten und Agenturen sowie Genehmigungen für Spiel- und Wettangebote nach den geltenden Sicherheitsgesetzen erteilt. Auch örtliche Glücksspiele wie Lotterien und Tombolas werden beaufsichtigt. Im Dienstleistungssektor gehören Friseur-, Kosmetik- und Wellnessangebote sowie Nageldesign und Solarium dazu. Schließlich umfasst der Aufgabenbereich den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte und die Organisation von Urlaub auf dem Bauernhof.
Zuständigkeiten:
- Gastgewerbliche Schank- und Speisetreibe und Beherbergungsbetriebe
- Private Vermietung von Gästezimmern und möbilierten Ferienwohnungen
- Detailhandel mit festem Standort und besondere Verkaufsformen im Einzelhandel
- Taxidienst, Mietwagen mit Fahrer und Mietwagen ohne Fahrer
- Kaminkehrer
- Sprengmeister
- Schiessleiter
- Lizenzen für öffentliche Betriebe, Veranstaltungsstätten, Agenturen, Verkauf von Schmuckwaren
- Bewilligungen laut Artikel 88 E.T.G.Ö.S. (Einheitstext der Gesetze über die Öffentliche Sicherheit) für: „sale dedicate“, Bingospielsäle, Wettannahmestellen, Wettagenturen und Spielgeschäfte
- Örtliche Glücksspiele (Lotterie, Tombola, Glückstopf)
- Friseur/in, Schönheitspfleger/in, Kosmetiker/in, Nageldesigner/in und Solarium
- Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten
- Urlaub auf dem Bauernhof