Bürgermeisterin

Katharina Johanna Zeller - Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Meran


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Beschreibung

ZellerKatharina Johanna ZellerDie Bürgermeisterin ist Oberhaupt der Stadtgemeinde und Amtswalterin der Regierung; sie vertritt die Stadtgemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, sie überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.

Sie übt die Funktionen aus, die ihr das Gesetz, die Satzung und die Verordnungen zuweisen und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben.

Im besonderen stehen der Bürgermeisterin folgende Funktionen zu:

- sie verteilt, mit eigener Verfügung, die Amtsgeschäfte betreffend die verschiedenen Sachbereiche unter den Referenten, deren Tätigkeit sie koordiniert;

- sie legt innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der erfolgten Wahl des Gemeindeausschusses nach Anhören desselben dem Gemeinderat die programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte vor;

- sie führt, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen bzw. Verfügungen laut vorangehendem Buchstaben a), den Vorsitz in den Rats- und Gemeindekommissionen;

- sie erlässt die notwendigen und dringenden Maßnahmen;

- sie stellt die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Bescheinigungen aus;

- sie vertritt die Stadtgemeinde vor Gericht und leitet die Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der Gemeinde ein;

- sie unterzeichnet die Verträge und die Vereinbarungen;

- als Amtswalterin der Regierung nimmt sie die Funktionen wahr, die ihr von den staatlichen Bestimmungen übertragen sind. Sie überwacht ferner die Ausübung jener Aufgaben, welche die Region oder das Land den Gemeinden übertragen haben.

Die Bürgermeisterin ernennt innerhalb der Frist von 20 Tagen ab der Wahl des Ausschusses unter den Referent*innwenen seinen/ihren Stellvertreter*in. Diese*r vertritt sie, für die Ausübung all ihrer Funktionen, bei Abwesenheit, zeitweiliger Verhinderung oder Enthebung von den Amtsbefugnissen.

Zuständigkeiten

Amtswalterin der Regierung, interne Verwaltung und übergeordnete Koordinierung der politischen Agenden, strategisches Management und Controlling, Anwaltschaft, Medien und Öffentlichkeitsarbeit, Polizeiwesen, Feuerwehren und Zivilschutz, Raum und Landschaft (alle urbanistische Planungsinstrumente laut Landesgesetz für Raum und Landschaft, Ausarbeitung des neuen Entwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft GProRL, städtische Entwicklungsplanung, Denkmalpflege, Ensembleschutz, Unterschutzstellung, deutsches und italienisches Schulwesen (Schulausspeisung, Schultransport, Schulbau, Schuldienst), sozialer Zusammenhalt und gutes Miteinander (Immigration, Integration, Zusammenleben), direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung und transparente Verwaltung, Frauenfragen und Einheitliches Garantiekomitee, Kultur in deutscher Sprache, öffentliche Veranstaltungen und Wanderveranstaltungen, Großbauten und strategische Projekte sowie alle nicht an Referent*innen übertragenen Bereiche, Mitsprachrecht bei Führung der Kultureinrichtungen.

Art der Organisation

Gremien

Adresse

LAUBENGASSE 192, 39012 MERAN

Mitglieder

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025, 11:55 Uhr