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Die EU-Verordnung 679/2016 zum Thema des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr verpflichtet den Verantwortlichen, den betroffenen Personen die unten stehenden Informationen zu erteilen.
Die Gemeindeverwaltung, die seit jeher auf die Vertraulichkeit, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten achtet, erteilt folgende Informationen.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit erhoben und verarbeitet. Sie dienen zur Erfüllung institutioneller, administrativer und buchhalterischer Funktionen oder zu Zwecken, die eng mit der Ausübung von Rechten und Befugnissen verbunden sind, die den Bürgern und Verwaltern zustehen, sowie zur Erfüllung nicht institutioneller Funktionen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, soweit sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen der Verarbeitung übertragen wurde.
Es kann vorkommen, dass diese Verwaltung bei der Erfüllung spezifischer institutioneller Aufgaben in den Besitz von Daten gelangt, die in der EU-Verordnung Nr. 679/2016 als "besonders" definiert sind, d.h. Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft abgeleitet werden kann, oder religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, die Mitgliedschaft in politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinigungen religiöser, philosophischer, politischer oder gewerkschaftlicher Natur, das Sexualleben sowie der Gesundheitsstand und/oder strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten. Die Verarbeitung dieser Kategorie von Daten zu institutionellen Zwecken bedarf keiner Zustimmung durch die betroffene Person. Falls diese Gemeinde diese Kategorien von Daten für nicht institutionelle Zwecke verarbeiten sollte, wird von der betroffenen Person eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.
Die Daten werden in jedem Fall auch unter Einhaltung des Gesetzes vom 07.06.2000, Nr. 150 "Regelung der Informations- und der Mitteilungstätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen" verarbeitet.
Die Daten werden mit informatischen Systemen und/oder in händischer Form verarbeitet, jedenfalls mittels geeigneter Verfahren, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit derselben gewährleisten.
ist fakultativ.
hat zur Folge, dass die Gemeindeverwaltung die von den betroffenen Personen eingereichten Anträge nicht bearbeiten und ihnen folglich nicht entsprechen kann.
allen Rechtssubjekten (Ämtern, Körperschaften und Organen der öffentlichen Verwaltung, Betrieben oder Einrichtungen), welche im Sinne der Bestimmungen verpflichtet sind, diese zu kennen oder diese kennen dürfen, sowie jenen Personen, die Inhaber des Aktenzugriffsrechtes oder des allgemeinen Bürgerzugangs sind. Im Falle von besonderen personenbezogenen Daten und/oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten erfolgt die Mitteilung an die in der Verordnung für die Verarbeitung von sensiblen und Gerichtsdaten (Maßnahme der Datenschutzbehörde vom 30.05.2005) angegebenen Rechtssubjekte und in den dort angeführten Formen.
vom Verantwortlichen, von den Auftragsverarbeitern, dem Datenschutzbeauftragten, den Beauftragten für die Verarbeitung personenbezogener Daten und vom Systemverwalter dieser Verwaltung zur Kenntnis genommen werden.
ausschließlich in dem von den Bestimmungen erlaubten Rahmen verbreitet.
Die Verarbeitungen laut vorliegender Information werden zeitlich nur so lange andauern wie unbedingt notwendig, um der Erfüllung der Verpflichtungen nachzukommen, die dem Verantwortlichen durch nationale und/oder staatenübergreifende Gesetze sowie durch die Gesetze der Länder, in die die Daten gegebenenfalls übermittelt werden, auferlegt worden sind.
Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Artt. 15 bis 22 der EU-Verordnung den betroffenen Personen besondere Rechte einräumen. Insbesondere können die Betroffenen vom Verantwortlichen in Bezug auf die eigenen personenbezogenen Daten einfordern: das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13, Abs. 2, Buchst. d), das Auskunftsrecht (Art. 15); das Recht auf Berichtigung (Art. 16); das Recht auf Löschung - Recht auf Vergessenwerden (Art. 17); das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18); die Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung (Art. 19); die Datenübertragbarkeit (Art. 20); das Widerspruchsrecht (Art. 21) und den Ausschluss automatisierter Entscheidungsprozesse einschließlich Profiling (Art. 22).
Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist die Gemeindeverwaltung mit Sitz in Meran, Laubengasse 192; Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten sind die Führungskräfte der einzelnen Organisationseinheiten mit Domizil für dieses Amt am Sitz des Verantwortlichen; Datenschutzbeauftragter (DPO) ist Dr. Patrick Lazzarotto, erreichbar unter der PEC E-Mail-Adresse: patrick.lazzarotto@pec.it.
Allgemeine Information
Information zu den Lizenzen
Information zum Meldeamt
Information über öffentliche Arbeiten
Information zum Standesamt
Information über strafrechtliche Verurteilungen
Information zum Wahlamt
Information zur Videoüberwachung
Information in Bezug auf die Echtzeitübertragung (Livestreaming) von Bestattungsfeiern in der Friedhofskapelle der Stadtgemeinde Meran
Information zur Kontrolle der Grünen Bescheinigung der Bürger*innen
Information zur Kontrolle der Grünen Bescheinigung der Mitarbeiter*innen