Gästebetten: "Wir warten auf die Richtlinien des Gemeindenverbandes"

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Stadtrat Marco Perbellini

Die Zuweisung von Gästebetten für Hotels, Pensionen, Residence, Herbergen, Ferienwohnungen und Airbnbs ist ein Thema, das genauer und transparenter geregelt werden muss. Darüber hat die Meraner Stadtregierung gestern ausführlich diskutiert und beschlossen, vor der Ausarbeitung einer entsprechenden Gemeindeordnung die Richtlinien des Südtiroler Gemeindeverbandes abzuwarten.

"In den letzten Monaten hat das Lizenzamt der Stadtgemeinde Meran zahlreiche Anfragen von besorgten Bürger*innen erhalten, die um Aufklärung in dieser Angelegenheit gebeten haben. Ich denke, es ist angebracht, die Akteur*innen dieses Wirtschaftssektors und die gesamte Bevölkerung zu informieren und zu beruhigen. Die Stadt Meran wird erst dann mit der Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfs beginnen, der die Kriterien für die Bettenzuweisung enthält, wenn wir die vom Südtiroler Gemeindenverband erstellten Leitlinien erhalten haben", so der zuständige Stadtrat Marco Perbellini.

"Der Klarheit halber sei daran erinnert, dass die Landesregierung - gerade um eine Stagnation im Tourismussektor zu vermeiden - den Gemeinden im Voraus ein Bettenkontingent zugewiesen hat (Beschluss Nr. 122 vom 7. Februar 2023). Dieses Kontingent muss innerhalb von zehn Jahren zurückgegeben werden. Für die Gemeinde Meran sind 296 Betten vorgesehen, die auf Hotelbetriebe (Garnis, Pensionen, Hotels, Motels, Residenzen), Nicht-Hotelbetriebe (Campingplätze, Herbergen, Ferienhäuser, Feriendörfer) und auf Zimmervermietungen, d.h. so genannte Airbnb, entfallen können. Die geltenden Bestimmungen sehen vor, dass die Gemeinden die Kriterien für die Zuweisung von Betten mittels spezifischer Verordnungen festlegen können. Dabei müssen folgende Grundsätze eingehalten werden: Gewährleistung einer ausgewogenen Entwicklung zwischen öffentlichen Einrichtungen und Nicht-Hotel-Einrichtungen und angemessene Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur, der Zugänglichkeit und der erforderlichen Ressourcen. Der Gemeindenverband hat uns mündlich mitgeteilt, dass es den Gemeindeverwaltungen eine Musterverordnung zur Verfügung stellen wird, um eine einheitliche Richtung auf Landesebene vorzugeben. Wir warten darauf, dieses Dokument zu erhalten", stellte Perbellini klar.

"Was speziell die Vermietung von möblierten Zimmern und Wohnungen zu Ferienzwecken, also die Airbnbs, betrifft", so Perbellini abschließend, "sieht das Landesgesetz Nr. 12 vom 11. Mai 1995 vor, dass künftig jede/er, der/die die Tätigkeit der Zimmervermietung ausüben will, vor der Übermittlung der beglaubigten Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) einen vorherigen Antrag auf Zuweisung von Betten bei der zuständigen Gemeinde stellen muss“.

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17.05.2023

DEU