Die Stadtverwaltung Meran erinnert die Bürgerinnen und Bürger daran, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden entlang öffentlicher Straßen sowie Verwalterinnen und Verwalter von Liegenschaften mit angrenzenden Grünflächen verpflichtet sind, auf eigene Kosten für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zu sorgen, um Behinderungen oder Beeinträchtigungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs zu vermeiden.
Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Bereich, in dem private Vegetation in den öffentlichen Raum hineinragt. Die Pflege privater Grünflächen ist keine Ermessensfrage oder rein ästhetische Angelegenheit, sondern eine klare gesetzliche Verpflichtung für Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie Verwalterinnen und Verwalter.
Werden Pflanzen, Hecken oder Äste nicht entsprechend gepflegt und wachsen über die Grundstücksgrenze hinaus auf Gehsteige oder Fahrbahnen, kann dies die Sicherheit von Passantinnen und Passanten beeinträchtigen und die Nutzung sowie Reinigung öffentlicher Flächen erschweren. In solchen Fällen sind Sanktionen vorgesehen.
„Wenn Büsche, Bäume oder Sträucher aus privaten Gärten auf Gehsteige oder Fahrbahnen hinausragen, kann dies die Sicherheit gefährden und den öffentlichen Raum beeinträchtigen. Erforderlich sind daher insbesondere das regelmäßige Mähen von Gras entlang der Grundstücksgrenzen sowie das Zurückschneiden von Hecken und Ästen, die auf öffentlichen Grund ragen, einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung des Grünschnitts", betont Umweltstadträtin Antonella Costanzo.