Am 4. März veröffentlichte die Stadtgemeinde Meran die Kundmachung betreffend die Erstellung von Rangordnungen für die befristete Einstellung von Verwaltungsassistent*innen (6. Funktionsebene) und Funktionär*innen der Verwaltung (7. und 8. Funktionsebene). Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 27. März, um 12:00 Uhr.
Vizebürgermeister und Personalstadtrat Nerio Zaccaria.Die Rangordnungen werden verwendet, um den Personalbedarf der Gemeindeämter zu decken. Die Bewerbungen müssen bis Freitag, den 27. März, um 12:00 Uhr gemäß den in der öffentlichen Kundmachung angegebenen Modalitäten eingereicht werden.
„Wir unternehmen als Gemeindeverwaltung alle notwendigen Anstrengungen, um dem Personalmangel entgegenzuwirken und die Besetzung von Stellen zu gewährleisten, die für den reibungslosen Betrieb der Ämter unerlässlich sind. Unser Ziel ist es, den Bürger*innen weiterhin zeitnahe und qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten“, betont der Vizebürgermeister und Personalstadtrat Nerio Zaccaria. Er hebt zudem die Bedeutung der gesuchten Berufsprofile hervor: „Es handelt sich um qualifizierte und strategisch wichtige Positionen. Wir hoffen, dass diese Stellenangebote sowohl für junge Menschen auf der Suche nach einer Beschäftigung als auch für diejenigen attraktiv sind, die einen beruflichen Wechsel in Betracht ziehen und im Rathaus zum Wohle der Gemeinschaft tätig sein möchten“, so Zaccaria.
Die Stadtverwaltung lädt alle Interessierten ein, die auf der offiziellen Website der Gemeinde veröffentlichten Kundmachungen zu konsultieren und ihre Bewerbung fristgerecht einzureichen.
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