Eine eigene Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gemeinderätin Ulrike Ceresara hat einen gemeinsamen Prozess eingeleitet, um die Sonderkommission für Chancengleichheit im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften neu zu definieren und ihre Repräsentativität, Transparenz und volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Von links: Verena Brunner, Katharina Zeller, Julia Dalsant, Ulrike Ceresara, Barbara Hölzl, Beatrix Burger, Antonella Costanzo, Sabine Kiem, Nicole Abler und Ilenia Nero. Es fehlen im Bild die Rätinnen Emanuela Albieri, Beatrice Calligione, Elena Da Molin, Lucia Giampieretti, Maria Magdalena Pircher Preims, Dhurata Tusha und Paola Zampieri.Anlässlich der Ratssitzung im Herbst wurde dem Plenum der Beschlussvorschlag der Gemeinderätin Elena Da Molin zur Änderung der derzeitigen Zusammensetzung der Sonderkommission für Chancengleichheit vorgelegt – da ausschließlich Frauen vorgesehen sind – zwecks Anpassung an die Satzungen der lokalen Körperschaften in Bezug auf die Zusammensetzung der Beiräte und Beratungsausschüsse laut der vorgesehenen Vertretungskriterien, auch unter Einbeziehung des männlichen Geschlechts. Dieser Vorschlag wurde im Gemeinderat abgelehnt.
Daher haben sich die Rätinnen getroffen, um eine gemeinsame Lösung anzustreben. Da die Mehrheit von ihnen den Wunsch geäußert hat, weiterhin eine ausschließlich Frauen vorbehaltene Zusammensetzung beizubehalten, war es notwendig, eine aus rechtlicher und gesetzlicher Sicht kohärente Lösung auszuarbeiten. Auch die Stadträtinnen, die sich zuvor für die Einbeziehung von Männern in die Gleichstellungskommission ausgesprochen hatten, schlossen sich der Mehrheit an, so schnell als möglich eine Lösung anzustreben, um mit der Arbeit beginnen zu können.
In Anbetracht dieser Debatte und in Hinblick auf eine Lösung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat die zu diesem Zweck gebildete und von Ratsmitglied Ulrike Ceresara koordinierte Arbeitsgruppe einen Vorschlag ausgearbeitet, der diese Sonderkommission als „Beirat“ einstuft; ein Gremium, das nicht den Bestimmungen der Satzung der lokalen Körperschaften unterliegt und dessen Zusammensetzung durch eine entsprechende Geschäftsordnung geregelt werden kann, wodurch „ die Zusammensetzung der Beiräte und deren Gliederung nach Aufgaben- und Interessensbereichen in einer oder mehreren Verordnungen geregelt werden, um deren Repräsentativität, Transparenz und konkrete Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.“
Daraus folgt, dass die Satzung und die Geschäftsordnung in diesem Punkt geändert werden müssen: die Kommission für Chancengleichheit fällt nun nicht mehr unter den Begriff „Sonderkommission“, sondern gilt nunmehr als „Beirat für Chancengleichheit“, dessen Mitglieder keine Sitzungsgelder erhalten und der durch eine entsprechende Geschäftsordnung geregelt wird.
Ziel der Initiative ist es, einen klareren und wirksameren Rechtsrahmen zu gewährleisten, der im Einklang mit den regionalen Rechtsvorschriften steht und in der Lage ist, die uneingeschränkte Wahrnehmung der Aufgaben der Kommission sicherzustellen sowie die Gleichstellungspolitik innerhalb der Verwaltung konkret zu fördern und damit die wachsende Bedeutung der Politik der Gleichstellung, Inklusion und des Rechtsschutzes zu gewährleisten.
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