Die Gemeinde Meran hat eine Änderung der Stadtpolizeiordnung auf den Weg gebracht, die die Bestimmungen im Bereich der Lärmbelästigung betrifft. Der entsprechende Vorschlag wurde vom Gemeindeausschuss genehmigt und wird Ende Mai dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Bereits Ende April wurde der Vorschlag im Rahmen eines Treffens den Veranstalter*innen vorgestellt.
"Regeln, die sowohl den Veranstalter*innen als auch den Anrainer*innen Klarheit geben“: Stadtrat Daniele Di Lucrezia (von links), Bürgermeisterin Katharina Zeller und Ortspolizei-Kommandant Alessandro De Paoli.„Meran lebt von Vielfalt, Kultur und Begegnung. Eine lebendige Stadt braucht Veranstaltungen, Konzerte und Orte, an denen Menschen zusammenkommen. Gleichzeitig braucht es aber klare Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme, damit das Zusammenleben gut funktioniert“, erklärte heute Bürgermeisterin Katharina Zeller.
"Ziel der Änderungen ist es, weiterhin Raum für Kultur, Musik und Veranstaltungen zu schaffen und gleichzeitig die Lebensqualität und das Ruhebedürfnis der Bevölkerung besser zu schützen", betonte Stadtrat Daniele Di Lucrezia.
Die neuen Vorschriften betreffen vor allem Veranstaltungen mit Musik und elektroakustischer Verstärkung im öffentlichen Raum. Unter anderem wird bekräftigt, dass bei Veranstaltungen im Freien die Musik spätestens um 23 Uhr ausgeschaltet werden muss – eine Maßnahme, die übrigens bereits in Kraft ist.
Für Konzerte und DJ-Sets werden zudem klare und genau festgelegte Lärmgrenzwerte festgelegt. Vorgesehen ist auch eine Ruhepause zwischen Veranstaltungen mit elektroakustischer Verstärkung: Finden solche Veranstaltungen im Umkreis von 100 Metern statt, müssen zwischen dem Ende einer Veranstaltung und dem Beginn der nächsten mindestens zwei Tage liegen. Damit soll verhindert werden, dass Anrainer*innen über längere Zeiträume hinweg dauerhaft Lärm ausgesetzt sind.
Die Gemeinde Meran verfügt bereits über einen Gemeindeplan für akustische Klassifizierung, in dem die jeweils geltenden Grenzwerte festgelegt sind. Diese dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden, sofern keine entsprechende Sondergenehmigung vorliegt.
Um die Einhaltung dieser Bestimmungen besser kontrollieren zu können, verfügt die Ortspolizei inzwischen auch über ein eigenes Dezibelmessgerät. Die Kontrollen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landesamt für Luft und Lärm.
Für Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit bleiben weiterhin begründete Ausnahmen möglich.
„Es geht nicht darum, Veranstaltungen zu verhindern. Meran soll eine offene, kulturell vielfältige und lebendige Stadt bleiben. Gleichzeitig braucht es Regeln, die sowohl den Veranstalter*innen als auch den Anrainer*innen Klarheit geben“, so Zeller abschließend.
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