Pflanzenschutzmittel

Sowohl der italienische Staat als auch das Land Südtirol haben Vorschriften zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln erlassen.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Ausbringen von Mitteln in der Nähe von sensiblen Zonen wie Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätzen oder Krankenhäusern gelegt. Die vorgeschriebenen Abstände und Zeiträume hängen dabei unter anderem vom verwendeten Gerät, dem Mittel und der Beschaffenheit der Anlage ab.

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden sich in einer Datei herunterladen: PDFvom Land Südtirol herausgegebenen Broschüre.

Die Einhaltung der Regeln wird von den lokalen und staatlichen Ordnungskräften kontrolliert. Im Bedarfsfall kann man sich an die Landesnotrufzentrale (Tel. 112) wenden.

Stadtgärtnerei Meran

Bereits seit 2016 verzichtet die Stadtgärtnerei bei der Pflege der öffentlichen Parks und Grünanlagen auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Auch bei der Unkrautbekämpfung wird großteils händisch mit Fadenmähern gearbeitet. Die Stadtgärtnerei hat auch einen Wildkrautbeseitiger angekauft, der mit einer heißen Platte das Unkraut und die Samen des Unkrauts entlang der Gehwege der Parkanlagen vernichten kann. Nur in Ausnahmefällen wird ein biologisches Mittel (Pelargonsäure) eingesetzt. Alle eingesetzten Mittel werden von der Stadtgärtnerei in regelmäßigen Abständen Datei herunterladen: PDFveröffentlicht.

Um die Bäume und Pflanzen, die im städtischen Raum einem besonderen Stress ausgesetzt sind, ansehnlich und gesund zu halten, sind eine regelmäßige Pflege durch das Personal der Stadtgärtnerei sowie der Austausch von alten und kranken Pflanzen durch Neupflanzungen unabdingbar.


Ausbringung Pflanzenschutzmittel - Sensible Strukturen innerhalb 30, 10 und 5 Meter von landwirtschaftlich genutzten Flächen

Die geltenden Vorschriften (Dekret vom 22. Januar 2014 - Nationaler Aktionsplan für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Beschluss der Landesregierung Nr. 817 vom 01.07.2014) sehen Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung oder der Risiken, die sich aus der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Bereichen ergeben, die von der Bevölkerung oder gefährdeten Gruppen frequentiert werden, vor.

In den Karten können Sie empfindliche Orte und Strukturen in der Gemeinde Meran einsehen, die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen, in denen die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die auf dem Etikett als giftig, sehr giftig und/oder mit den Gefahrensätzen R40, R42, R43, R60, R61, R62, R63 und R68 gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 65/2003 in ihrer geltenden Fassung eingestuft sind, oder den entsprechenden Gefahrenhinweisen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in einem Abstand von weniger als 30 m verboten sind.

Wenn geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Dispersion getroffen werden, kann dieser Abstand entsprechend verringert werden.


Pflanzenschutzmittelnkarten:

Pflanzenschutzmitteln_5mt-29-5-24.pdf

Pflanzenschutzmitteln_10mt-30-5-24.pdf

Pflanzenschutzmitteln_30mt-29-5-24.pdf

Zuständig

DEU