Schirmherrschaft der Gemeinde

Die Schirmherrschaft der Stadtverwaltung wird Veranstaltungen, Initiativen und Projekten gewährt, denen im Hinblick auf die kulturelle, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche, touristische oder gesellschaftliche Entwicklung eine besondere Bedeutung zukommt. Die Schirmherrschaft wird in der Regel nur verliehen, wenn keine Gewinnabsichten verfolgt werden. Die entsprechende Entscheidung fällt der Gemeindeausschuss.

Die Schirmherrschaft muss mindestens 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Bürgermeister bzw. bei der Bürgermeisterin schriftlich beantragt werden. Dem Antrag ist eine Beschreibung der Veranstaltung beizulegen. Nach Beendigung der Veranstaltung müssen die OrganisatorInnen der Stadtverwaltung eine Kopie des Werbematerials übermitteln.

Für Veranstaltungen unter der Schirmherrschaft der Stadtverwaltung kann - unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Verordnungen - Folgendes gewährt werden:

Die Gemeinde geht mit der Schirmherrschaft aber keine Verpflichtung ein, diese oder andere Vergünstigungen zu gewähren.

Die Veranstalter müssen die Schirmherrschaft der Stadtverwaltung in Publikationen rund um die Veranstaltung erwähnen. Dabei sind die Anweisungen hinsichtlich des einheitlichen Erscheinungsbildes der Stadtverwaltung (Corporate Design) zu beachten.

Siehe auch: Gemeindeverordnung über die Verwendung des Stadtwappens und die Verleihung der Schirmherrschaft

Zuständig

Formulare

DEU