1.-Mai-Straße: Neugestaltung im Zeichen der Partizipation

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Vizebürgermeisterin Katharina Zeller und Finanzstadtrat Nerio Zaccaria.

Am 16. Mai hatte die Stadtregierung einen Beschluss gefasst, der einige Änderungen am Flächenwidmungsplan im Bereich der 1.-Mai-Straße vorsieht. Ziel ist es, leistbaren Wohnraum zu schaffen. Die Bauleitplanänderung sorgte bei einigen Bürger*innen für Bedenken, so dass nach der Veröffentlichung des Dokuments auf der digitalen Anschlagtafel der Gemeinde 37 Anmerkungen eingingen. Am Montag (26. Juni) traf sich der Stadtrat mit Vertreter*innen des Stadtviertelkomitees, um die Absichten der Verwaltung zu erläutern und bestehende Zweifel aus dem Weg zu räumen. Bei der heutigen wöchentlichen Pressekonferenz bekräftigte die Exekutive erneut den Sinn und Zweck ihres Vorhabens.

"Die Meraner Stadtverwaltung beabsichtigt, das 4.600 Quadratmeter große Areal in der 1.-Mai-Straße, das sich derzeit im Besitz der Gemeinde befindet, zu verkaufen, um es in Übereinstimmung mit dem Masterplan und dem Regierungsprogramm zu sanieren und aufzuwerten - und auch, um neue Wohnungen für ältere Menschen zu bauen und damit der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Die Idee ist, eine Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen einzugehen. Im Wesentlichen beabsichtigt die Gemeinde das Grundstück – mit zugehöriger Kubatur, aber ohne den Teil, der den Genossenschaften vorbehalten ist - an ein Unternehmen zu verkaufen, das die Bauarbeiten übernehmen soll. Auf dem Gelände könnten drei bis vier Gebäude (mit insgesamt 80 Wohnungen) entstehen: Eines oder zwei für ältere Menschen, eines für Wohnungsbaugenossenschaften und eines für den freien Markt mit preisgebundenen Wohnungen", erklärte Finanz- und Vermögensstadtrat Nerio Zaccaria.

Verkehrsnetz verbessern

 "Mir ist wichtig klarzustellen, dass der im Flächenwidmungsplan vorgesehene Verbindungsweg zwischen 1. Mai Straße und Postgranzstraße notwendig ist, um das Verkehrsnetz im Viertel Maria Himmelfahrt zu verbessern und damit auch ein Problem der öffentlichen Sicherheit zu lösen", betonte Vizebürgermeisterin Katharina Zeller.

Durchführungsplan wird unter Beteiligung der Anwohner*innen erstellt

"Bei der Ausarbeitung des Durchführungsplanes - die von beauftragten Techniker*innen nach einer offenen und konstruktiven Diskussion mit den Anwohner*innen durchgeführt werden soll - werden die verschiedenen Anforderungen mit dem Ziel kombiniert, Grundstücke zu sparen, z.B. im Falle von Fahrzeugrampen und durch die Bereitstellung gemeinsamer Erholungsbereiche", so Zeller.

Neue Straßenverbindung

Mit dem Bau der neuen Straßenverbindung zwischen der 1.-Mai-Straße und der Postgranzstraße - zwei Sackgassen, die nicht von öffentlichen Verkehrsmitteln bedient werden - können die großen Probleme, die sich aus der derzeitigen Straßensituation ergeben, beseitigt werden. Außerdem wird die neue Verkehrsader auf Grundstücken gebaut, die bereits zu 90 Prozent der Gemeinde gehören. Bei einer anderen Trassenführung müssten wir stattdessen ein Enteignungsverfahren einleiten, das die betroffenen Grundstückseigentümer*innen weitaus stärker belasten würde. Die Breite der Straße wird acht Meter betragen, d.h. vergleichbar mit der Breite der 1.-Mai-Straße und der Postgranzstraße. Die Straße wird entweder in beiden Richtungen befahrbar und mit Gehsteigen ausgestattet sein oder als Einbahnstraße mit Gehsteigen und einem Radweg ausgewiesen. Der Abstand zu den bestehenden Gebäuden wird in der Regel größer sein als bei der Bebauung entlang von Straßen und zwischen 5 und 6,5 m betragen. Ein Detail Verkehrsplan für das Viertel ist derzeit in Ausarbeitung.

Baudichte erhöht

Der Index der Baumassendichte wird von 3,5 auf 5 Kubikmeter pro Quadratmeter erhöht. "Es handelt sich hierbei um einen wünschenswerten Index", erklärte der Direktor des Amtes für Urbanistik Nicola De Bertoldi, "der den Anweisungen des Landesgesetzes 9/2018 zur Siedlungsverdichtung entspricht. Diese zielen darauf ab, landwirtschaftliche Grünflächen vor zukünftigen Umwidmungen zu bewahren. Die Kubatur ist auch besser auf das gesamte Gebiet verteilbar, da die Verbindungsstraßen zwischen den verschiedenen Gebäuden - mit Ausnahme der Fußgängerwege - alle unterirdisch verlaufen werden. Die maximale Höhe der Gebäude wurde auf 19 Meter festgelegt (bei einer überdachten Fläche von 30 %), die auf 16 Meter reduziert werden kann, wenn die überdachte Fläche im künftigen Durchführungsplan auf 35 % festgelegt wird. Diesem obliegt es, das beste Gleichgewicht zwischen diesen Indizes zu finden. Es ist zu betonen, dass solche Höhen keine Anomalie darstellen, denn im selben Viertel - aber auch in anderen Stadtteilen - gibt es Gebäude, die bis zu 23 Metern hoch sind“.

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28.06.2023

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