Antikorruption und Whistleblowing

Die Gemeinde Meran hat umfassende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption innerhalb der Verwaltung ergriffen und befolgt die diesbezüglichen Vorschriften (Gesetz Nr. 190 vom 06.11.2012).

Die Generalsekretärin Dr.in Lucia Attinà ist im Sinne des Artikel 1, Absatz 7 des Gesetzes 190/2012 der Antikorruptionsbeauftragte der Stadtgemeinde Meran.

Der Dreijährige Plan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz findet sich zusammen mit weiteren Unterlagen auf den entsprechenden Seiten der Transparenten Verwaltung unter Sonstige Inhalte > Korruption.

Meldungen

Hinweise und Meldungen beim Verdacht auf Korruption können (auch in anonymer Form) an die Mailadresse whistleblowing@gemeinde.meran.bz.it übermittelt werden. Dieses Mailpostfach ist ausschließlich für den Antikorruptionsbeauftragten einsehbar.

Alle eingegangenen Nachrichten werden streng vertraulich behandelt, um Hinweisgeber zu schützen. Der Antikorruptionsbeauftragte ist verpflichtet, jedem eingegangenen Hinweis nachzugehen.

Nähere Informationen finden sich in den internen Leitlinien zum Whistleblowing.

Zuständig

Formulare

DEU