Aus dem Gemeinderat

Gemeindewappen

Im Juli 2022 hatte die Meraner Stadtregierung beschlossen, das seit 2019 anhängige Verfahren zur Genehmigung der aktualisierten Fassung des Landschaftsplans von Meran wieder aufzunehmen und abzuschließen. Gestern Abend (17. Mai) hat der Meraner Gemeinderat die überarbeitete Version des Plans begutachtet – allerdings mit einigen Änderungsvorschlägen.

Der erste Meraner Landschaftsplan wurde 1982 genehmigt, 2001 vollständig überarbeitet und anschließend in einigen Punkten geändert. Der neue Planentwurf, der vom zuständigen Landesamt für Landschaftsökologie ausgearbeitet wurde, wurde zweimal, 2018 und 2019, veröffentlicht, da nach der ersten Veröffentlichung noch einige Änderungen vorgenommen wurden, die wiederum der Bevölkerung zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt werden mussten.

Insgesamt wurden 82 Stellungnahmen abgegeben, nämlich 38 zum ersten und 44 zum zweiten Vorschlag. Der Vorschlag zur Überarbeitung des Plans, der am 2. Mai 2019 von der Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumordnung (KNLR) verabschiedet worden war, wurde gestern Abend dem Meraner Gemeinderat unterbreitet. 

Georg Praxmarer, Beamter des Landesamtes für Landschaftsplanung, und Nicola De Bertoldi, Direktor des Amtes für Urbanistik und Privatbauten der Stadtgemeinde Meran, erläuterten dem Stadtparlament den Ablauf der Planüberarbeitung bzw. die Gegenvorschläge der Meraner Stadtverwaltung.

Der Gemeinderat hat die überarbeitete Fassung des Landschaftsplans gutgeheißen und dabei das Gutachten der KNLR für die eingereichten Einwände berücksichtigt – allerdings mit einigen Ausnahmen:

  • Für die geplante Bannzone um das Schloss Pienzenau schlägt die Meraner Stadtverwaltung - im Vergleich zu der von der Kommission festgelegten durchschnittlichen Entfernung von 250 bis 270 Metern zum Wohnsitz - einen begrenzteren Umfang vor, bei dem Flächen gestrichen werden, die für die Gewährleistung der Sichtbarkeit des Schlosses nicht unbedingt erforderlich sind, und ein 115 bzw. 80 Meter breiter Bannstreifen im Osten bzw. Süden beibehalten wird.
  • Die Stellungnahme der Kommission, mit der die Verringerung der Bannzone im Untermaiser Erlenhain in der Nähe des Hubschrauberlandeplatzes am Ende der sogenannten Rabbiosistraße abgelehnt wurde, wurde ebenfalls zurückgewiesen, da sie überholt anzusehen ist. Inzwischen erfolgte nämlich die Genehmigung einer entsprechenden Änderung des Bauleitplans (siehe Beschluss der Landesregierung Nr. 545 vom 22. Juni 2021).
  • Für die Wasserwaale, die Waalwege und die Gewässer wird eine zusätzliche Untersuchung beantragt, um deren Klassifizierung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, nachdem einige Unstimmigkeiten im überarbeiteten Planentwurf festgestellt wurden.

Das Verfahren sieht nun die endgültige Genehmigung des Landschaftsplans durch die Landesregierung und die Veröffentlichung des Dokuments im Amtsblatt der Region.

Gemeinderätin Marlene Messner (Verdi.Grüne.Vërc - Die Liste.La Lista Paul Rösch) und Gemeinderat Renato Dalla Zuanna (Alleanza per Merano Dal Medico Sindaco) werden als Vertreter*innen des Gemeinderats an den Arbeiten des Beirats für Integration und Migration teilnehmen. Sie werden für die Dauer der Amtsperiode 2021-2025 und auf jeden Fall bis zur Ernennung der neuen Vertreter*innen nach den Gemeinderatswahlen 2025 im Amt bleiben.

Anschließend wurde die bereits zwischen den Gemeinden Meran, Partschins, Schenna, Tirol, Marling und Tscherms bestehende Vereinbarung für den gemeindeübergreifenden Orts- und Verwaltungspolizeidienst geändert. Insbesondere wurde die Laufzeit des Abkommens selbst korrigiert und auf zehn Jahre, also bis zum 1. April 2031, festgelegt. Dies ist eine notwendige Bedingung, um eine entsprechende Finanzierung durch die Landesverwaltung zu erhalten.

Die Aufzeichnung der Sitzung vom 17. Mai 2023

18.05.2023

DEU