Bescheinigung über Wohnverhältnisse

Das Bauamt der Stadtgemeinde Meran stellt Bescheinigungen über die Wohnverhältnisse für Wohnungen aus, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden. In diesen Bescheinigungen wird die Überfüllung, Eignung oder Angemessenheit einer Wohnung beurteilt. 

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Bescheinigung beantragt werden kann:

  • Familienzusammenführung
  • Aufenthaltsbewilligung
  • unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
  • Überprüfung der Überfüllung bzw. Angemessenheit

Die Bescheinigung kann nur zur Vorlage bei öffentlichen Ämtern verwendet werden, z.B. bei der Erstellung von Rangordnungen zur Zuweisung von Wohnungen oder Wohnbauförderungen.

Nach Eingang des Ansuchens führt eine Fachkraft der Gemeinde nach vorhergehender Terminvereinbarung eine Vermessung der Wohnfläche der Wohnung durch. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 60 Tage.

Die Bescheinigung hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Die Stadtgemeinde Meran bietet diesen Dienst über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an.

Anmerkung

Für die Ausstellung von Wohnflächenbescheinigungen für den Arbeitgeber ist der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Sanitätsbezirks Meran zuständig.

Zuständig

Formulare

DEU