Bescheinigungen

Meldeamt

Das Meldeamt stellt unter anderem folgende Bescheinigungen aus:

  • Wohnsitzbescheinigung
  • Familienbogen
  • Bescheinigung der Wohngemeinschaft
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bescheinigung über den Besitz der politischen Rechte
  • Bescheinigung des Familienstandes
  • meldeamtliche Geburtsbescheinigung
  • Lebensbescheinigung
  • historische Bescheinigungen (siehe unten)
  • Sammelbescheinigungen
  • Beglaubigung von Lichtbildern

Die Bescheinigungen des Meldeamtes unterliegen grundsätzlich der Stempelgebühr und werden folglich mit einer Stempelmarke versehen. Für bestimmte, im Stempelsteuergesetz ausdrücklich vorgesehene Zwecke können Bescheinigungen auf stempelfreiem Papier ausgestellt werden. Dies gilt unter anderem für:

  • Rentenansuchen
  • Ansuchen um Stipendien oder die Befreiung der Studiengebühren
  • Einschreibung in Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen
  • Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben
  • Anträge auf Steuerrückerstattungen für die Tätigkeit gemeinnütziger Vereine

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass jeder Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle der meldeamtlichen Bescheinigung eine Ersatzerklärung abgeben kann, die nicht der Stempelsteuer unterworfen ist und dieselbe Gültigkeit der Bescheinigung hat.

Diesen Dienst bietet die Gemeinde Meran über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an.

Historische Bescheinigungen

Bescheinigungen über Umstände, die in die Vergangenheit bis zum Jahr 1924 zurückreichen, werden als „historische Bescheinigungen“ bezeichnet. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen meldeamtlichen Bescheinigungen. Da jedoch Aktenrecherchen erforderlich sind, kann es bis zur Ausfertigung einige Tage dauern. 

Wenn Sie eine historische Bescheinigung brauchen, müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. 

Für alle historischen Bescheinigungen werden 16,52 Euro Stempelgebühren erhoben. Zusätzlich können für Archivrecherchen weitere Kosten anfallen. 

Ansprechperson ist Stefania Forcellini.

Standesamt

Das Standesamt stellt folgende Bescheinigungen aus:

  • Geburtsscheine und Auszüge aus dem Geburtenregister
  • Trauscheine und Auszüge aus dem Heiratsregister
  • Totenscheine und Auszüge aus dem Sterberegister

Diesen Dienst bietet die Gemeinde Meran über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an.

Ansprechperson ist Verena Pallweber.

Bauamt

Das Bauamt der Stadtgemeinde Meran stellt folgende Bescheinigungen aus:

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