Besetzung öffentlichen Grundes

Abgabe zur Besetzung öffentlichen Grundes 

Für jede Besetzung öffentlichen Grundes auf Straßen, Plätzen und Alleen ist eine Abgabe zu entrichten. Gleiches gilt auch für die Besetzung von Privatflächen, auf denen ein öffentliches Durchgangsrecht besteht. Außerdem sind die Besetzung des Untergrundes (Kabel- bzw. Rohrleitungen, Schächte usw.) und des Raums oberhalb von öffentlichem Grund abgabenpflichtig.

Die Details für Besetzung sind durch die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märktengeregelt.

Diesen Dienst bietet die Gemeinde Meran über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an.

Die entsprechenden Ansuchen müssen an das Protokollamt der Stadtgemeinde Meran (E-Mail: info@gemeinde.meran.bz.it) für die vorgeschriebe Protokollierung und anschließende Weiterleitung an das zuständige Amt übermittelt werden.

Stadtmöblierung

Die Gestaltung der Geschäfte und des öffentlichen Raumes tragen wesentlich zum Flair des Stadtraumes bei. Um die Attraktivität und Atmosphäre dieses Raumes aufrecht zu erhalten, hat die Stadtgemeinde Meran Leitlinien für die Stadtmöblierung festgelegt, welche die Regelungen zur Besetzung des öffentlichen Grundes ergänzen.

Darin werden Vorschriften für die Einrichtungsgegenstände des öffentlichen Raums (z.B. Podeste, Dekorationselemente, Sitzmobiliar, Kioske, Werbeschilder) gemacht und nicht verpflichtende Gestaltungsempfehlungen ausgesprochen.

Zuständig

DEU