Bezugsfertigkeit

Mit zertifizierter Meldung über das digitale Portal ESB (SUAP) muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen in Hinsicht auf Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Energieeinsparung für die Gebäude und die dort installierten Anlagen – bewertet nach den einschlägigen Rechtsvorschriften - gegeben sind und dass das Bauwerk mit dem eingereichten und genehmigten Projekt und den eventuellen spezifischen Auflagen der Baugenehmigung übereinstimmt und bezugsfertig ist. Für die zertifizierte Meldung der Bezugsfertigkeit ist der Antrag auf Katastereintragung des Gebäudes vorausgesetzt.

Die Bezugsfertigkeit ist im Art. 82 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ geregelt. Die zertifizierte Meldung der Bezugsfertigkeit ist innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss der Bauarbeiten einzureichen.

Zuständig

Formulare

DEU