Einkommenssteuererklärung: 5 Promille

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (IRPEF) können Bürgerinnen und Bürger seit 2005 fünf Promille der von ihnen bezahlten Steuer einer Organisation zur Förderung des Sozialwesens bzw. gemeinnütziger Zwecke zukommen lassen.

Meraner Bürgerinnen und Bürger können die fünf Promille auch den Sozialdiensten der Stadtgemeinde Meran zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist als Zweckbestimmung "soziale Tätigkeit der Wohnsitzgemeinde" anzugeben.

Hinweise

  • Die Zuweisung ändert nichts an der Höhe der zu entrichtenden Einkommenssteuer. Wenn bei der Steuererklärung keine Zuweisung erfolgt, geht der Betrag an den Staat.
  • Die 5 Promille sind nicht zu verwechseln mit den 8 Promille, die einer religiösen Gemeinschaft zugewiesen werden können, oder mit den 2 Promille, die einer politischen Partei zugewiesen werden können.

Einnahmen und Abrechnung

Das Sozialamt der Stadtgemeinde Meran hat in den vergangenen Jahren folgende Beträge zugewiesen bekommen und wie beschrieben eingesetzt:








Zuständig

DEU