Sargversiegelung mit Verschweißung | 43,00 € |
Sargversiegelung an Samstag und Feiertagen | 71,00 € |
Sargversieglung durch externe (nicht zum Gemeindepersonal gehörende) Person mit Ermächtigung seitens des Bürgermeisters | 43,00 € |
Auf- und Abladen des Sarges durch Gemeindepersonal | 38,00 € |
Auf- und Abladen des Sarges durch externe (nicht zum Gemeindepersonal gehörende) Person mit Ermächtigung seitens des Bürgermeisters | 38,00 € |
Sarg | 50,00 € |
Vorübergehende Aufbewahrung einer Leiche in der Krypta o.ä. für höchstens 6 Monate, pro Monat | 33,00 € |
Vorübergehende Aufbewahrung der sterblichen Überreste in der Krypta für höchstens 6 Monate, pro Monat | 14,00 € |
Ausstattung des Aufbahrungsraums mit Grünpflanzen, elektrischen Kerzen, Leichenwagenschmückung usw. | 43,00 € |
Ausheben und Wiederauffüllen des Grabes | 344,00 € |
Ausheben und Wiederauffüllen des Grabes für die Bestattung der Asche oder der sterblichen Überreste | 82,00 € |
Vergütung für Sargträger und Kranzträger | 23,00 € |
Benutzung eines Lautsprechers für Feier am Grab | 10,00 € |
Benutzung der Kühlzelle für Leichen, die in andere Gemeinden überführt werden, oder für eine längere Aufbewahrung, die nicht von der Sanitätseinheit West oder von der Staatsgewalt gefordert wird, pro Tag oder Bruchteil davon | 21,00 € |
Benutzung der Kühlzelle auf Antrag der Sanitätseinheit West oder der Staatsgewalt | Kostenlos |
Entsorgung des Zinksarges von Transporten oder Exhumierungen | 82,00 € |
Rosenkranz | 55,00 € |
Entsorgung eines Kranzes aus biologisch nicht abbaubarem Material | 5,00 € |
Entsorgung eines Bouquets aus biologisch nicht abbaubarem Material | 3,00 € |
Rosenkranz am Samstag | 82,00 € |
Tarif: Überstunde an Feiertagen | 41,00 € |
Tarif: Überstunde an Werktagen | 35,00 € |