a) Konzession oder Verlängerung eines Einzelgrabes – eingemauertes 1-fach Grab zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 632,00 € |
b) Konzession oder Verlängerung eines Einzelgrabes - eingemauertes 2-fach Grab (Feld I bis XIV zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 837,00 € |
c) Konzession oder Verlängerung eines Einzelgrabes - eingemauertes 3-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 1.738,00 € |
d) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 2-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 2.482,00 € |
e) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 2-fach Grab (Feld XV bis XXII) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 1.390,00 € |
f) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 4-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 3.161,00 € |
g) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 4-fach Grab (Feld XV bis XXII) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 1.944,00 € |
h) Konzession oder Verlängerung eines Grabes - eingemauertes 6-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 4.583,00 € |
i) Konzession oder Verlängerung eines Grabes - eingemauertes 6-fach Grab (Feld XV bis XXII) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 2.845,00 € |
j) Konzession oder Verlängerung eines Doppelgrabes - eingemauertes 3-fach Grab (Feld I bis XIV) zur Beisetzung für die Dauer von 20 Jahren: | 2.607,00 € |
l) Konzession eines Einfachgrabes am Wegrand (Radngrab) Feld XX für feuerbestattete Verstorbene für die Dauer von 30 Jahren | 500,00 € |
Bereitstellung eines Gebeingehäuses | 1.000,00 € + IVA |