Friedhofskonzessionen

NameGebühr
Konzession oder Verlängerung eines Reihengrabes zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren. Tritt ein neuer Todesfall vor Ablauf der geltenden Konzession ein, ist für die Zeitspanne, die zur Erreichung des Zehnjahreszeitraumes für den neu Verstorbenen fehlt, der Ausgleich zu bezahlen:284,00 €
Konzession oder Verlängerung eines 2-fach Reihengrabes zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren:562,00 €
Konzession oder Verlängerung eines Einfach-Grabes am Wegrand (Randgrab) zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren:394,00 €
Konzession oder Verlängerung eines 2-fach Familiengrabes am Wegrand (Feld I bis XIV) zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren:1.380,00 €
Konzession oder Verlängerung eines 2-fach Familiengrabes am Wegrand (Feld XV bis XXII) zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren:870,00 €
Konzession oder Verlängerung eines 3-fach Familiengrabes am Wegrand (Feld I bis XIV) zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren:2.218,00 €
Konzession oder Verlängerung eines 3-fach Familiengrabes am Wegrand (Feld XV bis XXII) zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren:1.133,00 €
Konzession oder Verlängerung eines 4-fach Familiengrabes am Wegrand zur Erdbestattung für die Dauer von 10 Jahren:2.512,00 €

01.01.2023

DEU