Die Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe oder Local Tax) wurde per Landesgesetz eingeführt und wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden zur Gänze den Tourismusorganisationen zur Verfügung gestellt und von diesen unter anderem für verschiedene Dienstleistungen sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.
Kategorie | Gebühr |
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Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen | 3,40 € |
Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“ und für die Beherbergungsbetriebe gemäß Landesgesetz Nr. 12 vom 11. Mai 1995, mit einer Einstufung von fünf Sonnen, für Beherbergungsbetriebe gemäß Landesgesetz Nr. 7 vom 19. September 2008, mit einer Einstufung von fünf Blumen und für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 6 Absatz 3, des Landesgesetzes Nr. 58 vom 14. Dezember 1988, mit einer Einstufung von fünf Sternen,
| 2,80 € |
Für alle anderen Beherbergungsbetriebe | 2,20 € |
Siehe auch: Durchführungsverordnung des Landes zur Gemeindeaufenthaltsabgabe
Siehe auch: Gemeindeverordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe
Aktualisiert am 17.05.2022