Gewerbezonen: Zuweisung von Flächen

Im Bauleitplan der Gemeinde sind Gewerbezonen von Gemeindeinteresse eingetragen, die von der Gemeinde verwaltet werden. Die Zuweisung dieser Flächen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung in einem öffentlichen Verfahren, dem die Prinzipien des freien Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz zugrunde liegen.

Eine Fläche in einer Gewerbezone kann Industrie- und Handwerksbetrieben, Groß- und Einzelhandels- sowie Dienstleistungsunternehmen, Freiberuflern und anderen Selbstständigen und auch Konsortien und Genossenschaften sowie Zusammenschlüssen der oben genannten Unternehmen zugewiesen werden.

Die Einzelheiten werden durch die Gemeindeverordnung zur Zuweisung von Grundstücken in Gewerbezonen von Gemeindeinteresse geregelt.

Zuständig

DEU