Heizen

Die Betriebszeiten für Heizungsanlagen in Gebäuden werden durch das DEkret des Präsidentend er Republik Nr. 74 vom 16. April 2013 (https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2013/06/27/13G00114/sg) geregelt.

Gemäß Artikel 4 der Verordnung ist der Betrieb von Heizungsanlagen in Meran (Klimazone E) nur vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres für bis zu 14 Stunden pro Tag erlaubt, es sei denn, bei besonders kalter Witterung wird durch Verordnung des Bürgermeisters gemäß Artikel 5 eine Ausnahme gewährt.

DEU