Lärmbelastung

Lärmbelastung

Die Gemeinde überwacht und kontrolliert die Lärmbelastung auf dem Gemeindegebiet. Diesbezügliche Meldungen und Hinweise sind an die Dienststelle für Umwelt zu richten, die mit Unterstützung des Landesamtes für Luft und Lärm die Aufgabe hat, die Situation zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten.

Nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen Beschwerden wegen Lärmbelastungen innerhalb von Kondominien und Wohnhäusern wegen Lärm, der von den Wohnungen selbst stammt (z.B. laute Musik oder eine laute Klimaanlage). In diesem Fall sind Beschwerden direkt an die jeweilige Hausverwaltung zu richten.

Bauarbeiten sind nur werktags von 7:00 bis 19:00 Uhr gestattet. Eine Ausweitung dieses Zeitraums ist nur möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung beim Amt für Urbanistik beantragt wird.

Weitere Informationen zu Fragen rund um die Lärmbelastung finden sich auf den Seiten der Landesagentur für Umwelt.

DEU