Patientenverfügung

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Meran ihren Wohnsitz haben, können am Schalter des Standesamtes im Rathaus eine Patientenverfügung abgeben. Dafür müssen sie persönlich mit ihrer Identitätskarte im Rathaus erscheinen.

Die Patientenverfügung dient dazu, Vorgehensweisen und Behandlungsmethoden anzugeben, die im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung ergriffen oder unterlassen werden sollen: Jede Person kann so im Voraus für sich entscheiden, wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden will. Entscheidend ist dies vor allem dann, wenn jemand aufgrund seines Zustands später nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen.

Für die Patientenverfügung gibt es keine festgelegte Form. Sie kann auch in einem formlosen Schreiben gemacht werden, solange der Wille der betroffenen Person klar zum Ausdruck kommt. Die Verfügung muss in jedem Fall von der betroffenen Person sowie von der bevollmächtigten Vertrauensperson unterzeichnet werden.

Nähere Informationen zur Patientenverfügung sowie ein Beispiel, wie eine solche Verfügung aussehen kann, finden sich auf den Seiten der Südtiroler Landesverwaltung.

Zuständig

DEU