Schrebergärten

Die Stadtgemeinde Meran besitzt in der Schießstandstraße, in der Fermistraßestraße und in der Viehmarktstraße insgesamt 135 Schrebegärten. Diese werden folgenden Personen zur Verfügung gestellt:

- Senior*innen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben;

- Familien mit Kindern unter 14 Jahren;

- Bürger*innen mit Migrationshintergrund;

immer unter der Voraussetzung dass die Antragsteller*innen in Meran wohnhaft und nicht im Besitz eines Gartens oder landwirtschaftlichen Grüns sind. Auch muss der zugewiesene Schrebergärten von dem/der Antragsteller*in selbst bewirtschaftet werden.

Hierfür werden drei verschiedene Rangordnungen erstellt. Um die neuen Zuweisungen vornehmen zu können, ist es notwendig, dass auch jene Bürger und Bürgerinnen, denen bereits in der Vergangenheit ein Schrebergarten zugewiesen worden ist, ein entsprechendes Gesuch einreichen.

Anträge auf Zuteilung können ab März von den oben genannten Personen beim städtischen Sozialamt gestellt werden. Die Zuteilung erfolgt jährlich bis zum 30. September und wird mit der Zahlung des Jahresbeitrags von 50 EUR, um die Kosten für den Wasserverbrauch und andere zusätzliche Ausgaben zu decken, abgeschlossen.


Alle Details zur Zuweisung lassen sich im Reglement für die Zuweisung von Schrebergärten nachlesen.

Formulare

Gesuchsformular für die Zuweisung eines Schrebergärtens 

Zuständig

DEU