Spiegel: Antrag auf Anbringung

Für eine unübersichtliche Ausfahrt, die von privatem auf öffentlichen Grund führt, kann der Grundbesitzer die Anbringung eines Strassenspiegels beantragen. 

 Dem Antrag ist ein Foto und eine Skizze der Einfahrt mit der vorgeschlagenen Positionierung des Strassenspiegels beizulegen. 

 Der Strassenspiegel muss auf einem eigens dafür vorgesehenen Pfosten angebracht werden und darf keine Verkehrsbehinderung darstellen. Die Anbringung erfolgt zu Lasten und Spesen des Antragstellers und darf keine Behinderung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Strassenverkehrsordnung darstellen. 

WICHTIG: der Antrag für die Installation eines Strassenspiegels kann erst nach Erhalt der oben genannten notwendigen Dokumente weiter bearbeitet werden. Diese ist an folgender E-Mail-Adresse zuzusenden: info@gemeinde.meran.bz.it.

Diesen Dienst bietet die Stadtgemeinde Meran über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an.

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