Staatsbürgerschaft

Die italienische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Weise erworben werden. In der Regel geschieht dies durch die Geburt als Kind eines/r italienischen Staatsangehörigen. Daneben kann die Staatsbürgerschaft unter anderem beantragt werden:

  • von EU-BürgerInnen nach mindestens vierjährigem Wohnsitz in Italien
  • von Staatenlosen nach mindestens fünfjährigem Wohnsitz in Italien
  • von AusländerInnen nach mindestens zehnjährigem, rechtmäßigem Wohnsitz in Italien

Bei Zuerkennung der Staatsbürgerschaft muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des entsprechenden Dekrets der Treueeid auf die italienische Republik geleistet werden.

Diesen Dienst bietet die Stadtgemeinde Meran über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes an. Dort sind die weiteren Fälle sowie die gesetzlichen Grundlagen angegeben.

Datei herunterladen: PDFAnleitung Staatsbürgerschaft

Zuständig

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